• Klausel 1. Zweck

    Der Zweck dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen für die Nutzung von Zahlungs-/E-Geld-Diensten und der dazugehörigen Anhänge (nachfolgend die „Vereinbarung“) besteht darin, die Bedingungen festzulegen, unter denen Treezor dem Kunden ein Konto mit Zahlungs- und/oder E-Geld-Diensten zur Verfügung stellt. Diese Zahlungs- und/oder E-Geld-Dienste werden, abhängig von den verschiedenen Diensten, die der Partner anbietet und die der Kunde abonniert hat, durch die entsprechenden anwendbaren Anhänge geregelt. Sie können jederzeit auf der Website von Treezor (https://www.treezor.com/fr/) eingesehen und auf einen dauerhaften Datenträger heruntergeladen werden.

    Bei dieser Vereinbarung handelt es sich um einen Zahlungsdiensterahmenvertrag gemäß § 675f Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches („BGB“), der die Beziehungen zwischen Zahlungsdienstleistern und ihren Kunden einschließlich der Erbringung von Zahlungsdiensten und der Ausgabe und Nutzung von E-Geld regelt, welche den (Informations-) Pflichten unterliegen, die insbesondere in § 675c ff. BGB und Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch („EGBGB“) geregelt sind. 

    Treezor ist nicht verpflichtet, die gesetzlichen Auskunfts-/und Informationspflichten gemäß § 312i Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB und gemäß § 675d BGB in Verbindung mit Artikel 248 Abs. 1 bis 6, 8 und 9, 11-13 und 15 und 16 EGBGB gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, zu erfüllen.

  • Klausel 2. Vertragsdokumente

    Zum Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung besteht die Vereinbarung aus:

    • Diesen Allgemeinen Geschäfts-bedingungen für die Nutzung von Zahlungs-/E-Geld-Diensten;
    • Anhang 1: Definitionen;
    • Anhang 2: Datenschutzerklärung;
    • Anhang 3: Von Treezor angebotene Zahlungsdienste, die auf das Konto anwendbar sind;
    • Anhang 4 : Soweit anwendbar: Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung einer Karte.

    Die Anhänge 3 und 4 sind selbstständig. Ihre Anwendung hängt von den vom Partner angebotenen und auf das Konto anwendbaren Zahlungs- und/oder E-Geld-Diensten ab.

  • Klausel 3. Verhältnis zwischen der vereinbarung und verträgen mit dritten

    Treezor ist allein für die Erbringung der in der Vereinbarung genannten E-Geld-Dienste und/oder Zahlungsdienste verantwortlich und kann gemäß den Vertragsbedingungen zwischen dem Partner und dem Kunden nicht für Dienste haftbar gemacht werden, die der Partner für den Kunden erbringt und an denen Treezor nicht beteiligt ist. 

    Diese Vereinbarung muss in Verbindung mit den Vertragsbedingungen des Partners gelesen werden, mit dem der Kunde einen Vertrag geschlossen hat. Im Falle von Widersprüchen zwischen den beiden Dokumenten, die die von Treezor erbrachten E-Geld-Dienste und/oder Zahlungsdienste betreffen, hat diese Vereinbarung Vorrang. 

    Treezor wird nicht in Streitigkeiten zwischen dem Kunden oder Nutzer und dem Akzeptanten verwickelt, die sich nicht auf einen Zahlungsauftrag beziehen. Eine solche Streitigkeit, die nicht mit einem Zahlungsauftrag zusammenhängt, rechtfertigt unter keinen Umständen die Verweigerung einer Zahlung durch den Kunden/Nutzer.

  • Klausel 4. Eröffnung eines kontos

    Der Kunde muss die im Folgenden beschriebenen Pflichten erfüllen, um die von Treezor angebotenen Zahlungs- und/oder E-Geld-Dienste in Anspruch nehmen zu können.

    4.1. Erklärungen des Kunden

    Während der Laufzeit der Vereinbarung erklärt der Kunde, unabhängig davon, ob er eine natürliche oder juristische Person mit Rechtsfähigkeit ist, ausdrücklich, dass: 

    • er die Zahlungs- und/oder E-Geld-Dienste ausschließlich für nicht geschäftliche Zwecke oder ausschließlich für geschäftliche Zwecke nutzen wird, wobei eine kombinierte Nutzung ausgeschlossen ist, und er erkennt an und akzeptiert, dass seine Rechte, je nachdem, ob eine solche Nutzung für geschäftliche oder nicht geschäftliche Zwecke erfolgt, unterschiedlich sein können;
    • er rechtlich befugt ist, die von Treezor angebotenen Zahlungs- und/oder E-Geld-Dienste zu nutzen; 
    • alle Informationen, die er Treezor zur Verfügung gestellt hat, einschließlich der Informationen, die Treezor über einen Partner erhalten hat, korrekt sind;
    • er in Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist und;
    • er einen gültigen Vertrag mit dem Partner gemäß den Vertragsbedingungen des Partners abgeschlossen hat.

    4.2. Einreichung von Identifikations-dokumenten

    In Übereinstimmung mit den Verpflichtungen zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist die Eröffnung eines Kontos von der Vorlage und Genehmigung von Identifikationsdokumenten abhängig. 

    Der Kunde muss ein gültiges, offizielles Identifikationsdokument sowie andere angeforderte Dokumente an Treezor über den Partner einreichen.

    Treezor kann den Kunden auffordern, zusätzliche Informationen und/oder Dokumente zur Verfügung zu stellen, die benötigt werden, um den Identifizierungspflichten nachzukommen.

    Während der Laufzeit der Vereinbarung verpflichtet sich der Kunde, (i) seine Identifikationsdokumente und Informationen unverzüglich zu aktualisieren und gegebenenfalls (ii) jeder Aufforderung von Treezor oder dem Partner zur Aktualisierung dieser Dokumente oder Informationen nachzukommen. Die Aktualisierung von Dokumenten und Informationen erfolgt direkt über den Partner von Treezor.

    4.3. Verbindliches Angebot

    Der Kunde gibt gegenüber Treezor ein verbindliches Angebot zum Abschluss der Vereinbarung auf einem dauerhaften Datenträger über ein Fernzustimmungsverfahren ab.. 

    4.4. Abschluss der Vereinbarung

    Die Vereinbarung kommt zustande, wenn Treezor (über seinen Partner) das Angebot des Kunden ausdrücklich annimmt oder die Vereinbarung durch Einrichtung des Kontos erfüllt. Treezor kann die Eröffnung eines Kontos aus jedem berechtigten Grund ablehnen, ohne seine Entscheidung rechtfertigen zu müssen. Eine solche Ablehnung begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz. 

    Der Kunde wird vom Partner über die Annahme oder Ablehnung der Eröffnung eines Kontos gemäß den in den Vertragsbedingungen zwischen ihm und dem Partner festgelegten Bedingungen und Modalitäten informiert.

    4.5. Nutzer

    Der Kunde kann gemäß den in den Vertragsbedingungen zwischen ihm und dem Partner festgelegten Bedingungen und Modalitäten einen Nutzer benennen. In diesem Fall findet die Klausel 6.3 „VOLLMACHT“ Absatz 2 ff. auf den Nutzer Anwendung.

    Art und Umfang der Befugnisse des Nutzers sind in den Vertragsbedingungen des Partners festgelegt. 

    Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass er gegenüber Treezor in vollem Umfang für jeden Vorgang haftet, die der Nutzer im Zusammenhang mit der Erbringung von Zahlungs- und/oder E-Geld-Diensten durch Treezor durchführt. 

    4.6. Eröffnung eines Kontos für einen Minderjährigen

    Minderjährige zwischen sieben (7) und siebzehn (17) Jahren können ein Konto eröffnen, sofern die gesetzlichen Vertreter ihre Zustimmung ausdrücklich schriftlich erteilt haben.

    Die in Klausel 4.2 „ Einreichung von Identifikations-dokumenten“ geforderten Identifikationsdokumente sind die Dokumente des/der gesetzlichen Vertreter(s), der/die der Eröffnung des Kontos ausdrücklich schriftlich zustimmt/zustimmen, und die Dokumente des betreffenden Minderjährigen.

    Darüber hinaus verlangt Treezor ein Dokument zum Nachweis der Vertretungsmacht/Sorgeberechtigung (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und/oder Sorgerechtsbescheinigung usw.).

    Je nach den beim Partner abonnierten Diensten können zusätzliche Bedingungen auferlegt werden.

Kontomerkmale

  • Klausel 5. Kontomerkmale

    Das Konto ist ein persönliches Konto, das auf den Namen eines einzigen Inhabers, des Kunden, eröffnet wird. 

    Das Konto ist ausschließlich für Zahlungsvorgänge vorgesehen und ist in Euro denominiert. 

    Das Konto verfügt über keinen genehmigten (eingeräumten oder geduldeten) Überziehungsrahmen. 

    Dem Kunden wird kein Scheckservice zur Verfügung gestellt. Das Konto erlaubt nicht die Ausstellung oder Einlösung von Schecks.

    Der Kunde kann nur ein Konto pro Partner haben. 

    Diese Vereinbarung definiert (i) die mit dem Konto verbundenen Basisdienste, die allen Kunden zur Verfügung gestellt werden, und (ii) die zusätzlichen Dienste, deren Bereitstellung von der Art der Dienste abhängt, die der Partner dem Kunden anbietet. 

    Die entsprechenden Zusatzleistungen sind im Abschnitt „Zusätzliche Leistungen“ dieser Vereinbarung definiert. 

  • Klausel 6. Kontoführung

    6.1. Kontostand

    Der Kunde verpflichtet sich, immer ein ausreichendes Guthaben auf dem Konto zu haben, bevor er einen Zahlungsvorgang ausführt, der einen negativen Kontostand zur Folge haben könnte.

    Falls der Kontostand nicht ausreicht, um einen Zahlungsvorgang auszuführen, kann der Zahlungsvorgang von Treezor ganz oder teilweise abgelehnt werden. Treezor wird den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des auf den abgelehnten Vorgang folgenden Geschäftstages, über eine solche Ablehnung informieren. Gegebenenfalls werden Gebühren erhoben, die in den Preisbedingungen des Partners festgelegt sind.

    6.2. Online-Kontozugang

    Der Zugriff auf das Konto und die damit verbundenen Zahlungs- und/oder E-Geld-Dienste kann online über die Website oder die mobile Anwendung des Partners erfolgen. 

    Die Verfahren für den Online-Zugriff auf das Konto und die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Website und der mobilen Anwendung des Partners werden dem Kunden vom Partner zur Verfügung gestellt. 

    6.3. Vollmacht

    Der Kunde kann eine Person bevollmächtigen, sein Konto so zu führen, wie er es selbst tun würde, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Vollmacht. Allerdings kann nur der Kunde sein Konto schließen und diese Vereinbarung kündigen.

    Der vom Kunden benannten Person darf es nicht  untersagt sein ein Bankkonto zu führen. Der Kunde ist für die Benennung der betreffenden Person voll verantwortlich. Alle von der benannten Person veranlassten Vorgänge verpflichten den Kunden, als ob er sie selbst ausgeführt hätte. Treezor stellt über den Partner ein Vollmachtsformular zur Verfügung. Der Kunde muss den Partner um dieses Vollmachtsformular bitten.

    Dieses Formular muss vom Kunden handschriftlich oder elektronisch ausgefüllt und unterschrieben und über den Partner an Treezor gesendet werden. Die Vollmacht wird erst wirksam, wenn Treezor das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular erhalten hat, vorausgesetzt, es ist gültig und wird akzeptiert. 

    Die Vollmacht kann vom Kunden oder der benannten Person widerrufen werden, der/die den Partner davon in Kenntnis setzen muss. Der Partner muss den Widerruf an Treezor senden. Die Vollmacht erlischt automatisch im Falle des Todes oder gegebenenfalls der Insolvenzabwicklung des Kunden oder der benannten Person.

    Der Widerruf wird an dem Tag wirksam, an dem die Mitteilung bei Treezor eingeht. Der Kunde bleibt für alle Zahlungsvorgänge der benannten Person nach dem Widerruf der Vollmacht haftbar, bis der Widerruf Treezor mitgeteilt wurde.

    Treezor behält sich das Recht vor, sofern zulässig, die eingereichte Vollmacht zu akzeptieren, abzulehnen oder zurückzuziehen, wenn berechtigte Gründe vorliegen. 

    Die Vollmacht gibt der in der Vollmacht benannten Person keinen Anspruch auf eine Vergütung. 

    Schließlich entbindet der Kunde Treezor ausdrücklich von der Verschwiegenheitspflicht über Kontoinformationen gegenüber der in der Vollmacht benannten Person.

Information und kommunikation

  • Klausel 7. Bankdaten

    Dem Kundenkonto ist eine eindeutige Kennung zugeordnet, es sei denn, der Kunde abonniert nur die E-Geld-Dienste. Diese Kennung ist in den Bankdaten des Kundenkontos angegeben und besteht aus
    (i) der IBAN und (ii) der BIC. Je nach Zahlungsvorgang muss der Kunde seine IBAN und/oder seine BIC angeben.

    Der Kunde ist allein für die Richtigkeit seiner eindeutigen Kennung verantwortlich, wenn er sie für Zahlungsvorgänge angibt.

    Die Bankdaten des Kundenkontos sind auf der Website oder der mobilen Anwendung des Partners verfügbar.

  • Klausel 8. Kontoauszüge

    Kontoauszüge werden monatlich für das Konto des Kunden veröffentlicht und dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger auf der Website oder der mobilen Anwendung des Partners zur Verfügung gestellt. 

    Eine andere Veröffentlichungsfrequenz kann in den Vertragsbedingungen zwischen dem Kunden und dem Partner und in Übereinstimmung mit den dort festgelegten Preisen festgelegt werden.

    Der Partner kann dem Kunden während des Vertragsverhältnisses auf dessen Wunsch jederzeit kostenlos einen Ausdruck der monatlichen Kontoauszüge zusenden. 

    Dem Kunden wird empfohlen, seine Kontoauszüge aufzubewahren, und er ist dafür verantwortlich, die Ordnungsmäßigkeit der auf dem Kontoauszug aufgeführten Zahlungsvorgänge zu überprüfen.

  • Klausel 9. Kundenkommunikation

    Vertragsverhältnis zu Treezor papierlos ist. 

    Alle Informationen oder Dokumente, die dem Kunden zugesandt werden sollen, werden vom Partner auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt. Solche Dokumente sind für den Kunden auch auf der Website www.treezor.com verfügbar. 

    Während des Vertragsverhältnisses kann der Partner dem Kunden auf dessen Anfrage hin jederzeit kostenlos eine Papierversion der Vereinbarung zusenden.

Laufzeit – beendigung der vereinbarung

  • Klausel 10. Laufzeit der vereinbarung und widerrufsrecht

    Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, bis das Konto geschlossen wird. Sie wird mit der Annahme durch Treezor, wie in Klausel 4.4 „ABSCHLUSS DER VEREINBARUNG“ beschrieben, wirksam. 

    Gemäß §§ 312g und 355 BGB hat der Kunde eine Frist von vierzehn (14) Kalendertagen, um die Vereinbarung kostenlos und ohne Angabe von Gründen durch eine an den Partner zu richtende eindeutige Erklärung gemäß den in den Vertragsbedingungen zwischen ihm und dem Partner festgelegten Modalitäten zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt am ersten Tag, nachdem beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind: (i) die Vereinbarung wurde wirksam geschlossen, und (ii) der Kunde hat auf einem dauerhaften Datenträger die Vereinbarungsbedingungen und alle in der Widerrufsbelehrung, die vom Partner zur Verfügung gestellt wird, genannten Informationen erhalten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung durch den Kunden, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Um Zweifel auszuschließen, bezieht sich dies nur auf die Einhaltung der Widerrufsfrist. Der Kunde bleibt für den Erhalt der Widerrufserklärung durch den Partner verantwortlich. 

    Diese Vereinbarung wird aufgelöst, ohne dass Gebühren und/oder Kosten anfallen, wenn der Kunde beschließt, die Vereinbarung zu widerrufen, bevor ihm die darin genannten Dienste erbracht wurden.

    Wenn der Kunde beschließt, die Vereinbarung zu widerrufen, nachdem die Dienste von Treezor bereits an den Kunden erbracht wurden, wird diese Vereinbarung aufgelöst und: (i) Treezor erstattet dem Kunden unverzüglich und innerhalb von höchstens dreißig (30) Tagen alle aufgrund dieser Vereinbarung erhobenen Beträge zurück, mit Ausnahme der Beträge für die vor dem Widerruf tatsächlich erbrachten Dienste, und (ii) ist der Kunde verpflichtet, Treezor unverzüglich und innerhalb von höchstens dreißig (30) Tagen alle Beträge zurückzuzahlen, die der Kunde von Treezor erhalten hat, sowie unverzüglich alle Beträge, die zur vollständigen Rückzahlung eines etwaigen Sollsaldos des Kontos erforderlich sind. Die Frist von dreißig (30) Tagen beginnt (i) für den Kunden am Tag der Absendung der Widerrufserklärung (ii) für Treezor am Tag des Eingangs der Widerrufserklärung.

    Der Kunde wird darüber informiert, dass die Ausübung seines Widerrufsrechts gemäß dieser Vereinbarung automatisch zum Widerruf der Vertragsbedingungen mit dem Partner führt. Umgekehrt führt die Ausübung seines Widerrufsrechts von den Vertragsbedingungen des Partners automatisch zum Widerruf dieser Vereinbarung.

    Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die hier genannten Dienste sofort und vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht werden.

    Das in dieser Klausel genannte Widerrufsrecht gilt nicht, wenn der Kunde kein Verbraucher ist.

  • Klausel 11. Kündigung

    11.1.Kündigung durch den Kunden

    Der Kunde kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen:

    • Diese Vereinbarung kündigen, was die automatische Schließung des Kontos und die Beendigung aller zusätzlichen Kontodienste, die der Kunde möglicherweise abonniert hat, zur Folge hat. Jeder Antrag auf Schließung des Kontos führt automatisch zur Kündigung der Vereinbarung in ihrer Gesamtheit.
    • In Übereinstimmung mit den Geschäftsbedingungen des Partners eine oder mehrere der von Treezor erbrachten Zahlungs- oder E-Geld-Dienste mit Ausnahme des Kontos kündigen, ohne dass dadurch die gesamte Vereinbarung gekündigt oder das Konto geschlossen wird (z. B. nur die Kündigung der Kartendienste, wie in Anhang 4 beschrieben). 

    Jeder Antrag auf Kündigung (oder Schließung des Kontos) (i) muss zunächst an den Partner von Treezor gemäß den in den Nutzungsbedingungen des Partners festgelegten Verfahren gerichtet werden und (ii) setzt die Nutzung aller Zahlungs- und E-Geld-Dienste am Tag des Eingangs des Kündigungsantrags unverzüglich aus.

    Im Falle der Schließung des Kontos wird ein etwaiges Guthaben dem Kunden innerhalb von höchstens dreißig (30) Kalendertagen per Banküberweisung auf ein Konto zurückerstattet, das im SEPA-Raum auf den Namen des Kunden eröffnet wurde und dessen Bankdaten im Kündigungsantrag angegeben wurden, vorbehaltlich laufender Zahlungsvorgänge und etwaiger ausstehender Forderungen, von Banken abgelehnter Zahlungen und der Einstellung künftiger Zahlungen, es sei denn, der Kunde hat nur E-Geld-Dienste abonniert. Die Frist von dreißig (30) Tagen beginnt an dem Tag, an dem beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind: (i) die Kündigung ist wirksam geworden, und (ii) Treezor hat gültige Bankdaten des Kunden erhalten. 

    Im Falle einer Schließung des Kontos muss der Kunde sicherstellen, dass sein Konto während des Zeitraums von dreißig (30) Kalendertagen über ein ausreichendes Guthaben verfügt, um die Ausführung aller vom Kunden veranlassten oder autorisierten Zahlungsvorgänge zu gewährleisten.

    Der Kunde bleibt gegenüber Treezor im Falle eines Sollsaldos haftbar und muss Treezor jeden Betrag zurückerstatten, den Treezor im Namen des Kunden im Rahmen der Vereinbarung gezahlt hat, auch nach Beendigung dieser Vereinbarung und nach Ablauf der dreißig (30) Tage.

    Die Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten in dem für das Abwicklungsverhältnis entsprechenden Umfang während der 30-Tage Frist und in jedem Fall bis zur Schließung des Kontos weiter

    Alle Inkassokosten gehen zu Lasten des Kunden. 

    11.2. Kündigung durch TREEZOR

    a. Fristgerechte Kündigung

    Treezor kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von zwei (2) Monaten:

    • Diese Vereinbarung kündigen, was die Schließung des Kontos und die Beendigung aller zusätzlichen Kontodienste bedeutet, die der Kunde möglicherweise abonniert hat. 
    • Einen oder mehrere von Treezor erbrachte Dienste mit Ausnahme des Kontos kündigen, was nicht zur Kündigung der Vereinbarung oder zur Schließung des Kontos führt (z. B. nur die Kündigung der Kartendienste). 

    Die Kündigungsfrist beträgt einen (1) Monat, wenn der Kunde kein Verbraucher ist.

    b. Fristlose Kündigung

    Die Vereinbarung kann mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der es Treezor unzumutbar macht, die Vereinbarung bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist fortzusetzen, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei: illegalen Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsaktivitäten, schwerer Gewalt, Bedrohung oder Beleidigung eines Mitarbeiters von Treezor oder des Partners, ungewöhnlicher Nutzung des Kontos, Vorlage unvollständiger, falscher oder ungenauer Dokumente (sofern diese Dokumente für Treezor von erheblicher Bedeutung waren), Weitergabe der personalisierten Sicherheitsdaten an eine andere Person als einen Nutzer oder einen Vertreter mit wirksamer Vertretungsmacht oder einem schwerwiegenden Verstoß gegen eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung.

    Liegt ein wichtiger Grund wegen der Verletzung einer vertraglichen Pflicht aus dieser Vereinbarung vor, so ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Abhilfe durch den Kunden oder nach erfolgloser Abmahnung des Kunden zulässig.

    Im Falle einer Änderung der anwendbaren Vorschriften, die sich auf die Fähigkeit von Treezor zur Ausführung von Zahlungsvorgängen auswirkt, wird diese Vereinbarung ebenfalls mit sofortiger Wirkung gekündigt, wenn und soweit es Treezor aufgrund dieser Änderung, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden, unzumutbar ist, die Vereinbarung bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist fortzusetzen.

    c. Form der Kündigung

    Der Kunde wird über die Kündigung dieser Vereinbarung oder einiger Dienste durch den Partner im Wege einer Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger informiert.

    d. Auswirkungen der Kündigung

    Ab dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung wird ein etwaiges Guthaben an den Kunden per Banküberweisung auf ein auf den Namen des Kunden eröffnetes Konto zurückerstattet, dessen Daten gültig sind und dem Partner vom Kunden im Voraus mitgeteilt wurden, vorbehaltlich aller laufenden Zahlungsvorgänge und etwaiger ausstehender Forderungen, von Banken zurückgewiesener Zahlungen und der Einstellung künftiger Zahlungen.

Beschwerde/mediation

  • Klausel 12. Beschwerde

    Nur Fragen, die sich auf die von Treezor angebotenen Zahlungs- und/oder E-Geld-Dienste beziehen, können Gegenstand einer Beschwerde sein.

    Zunächst kann sich der Kunde an die Beschwerdestelle des Partners wenden, deren Kontaktdaten in den Vertragsbedingungen zwischen dem Kunden und dem Partner angegeben sind. 

    Der Kunde kann sich auch an die Beschwerdestelle von Treezor wenden, und zwar (i) telefonisch unter [(+33) (0)1.84.19.29.81] (montags bis freitags außer an Feiertagen von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr), (ii) per E-Mail an die folgende Adresse: reclamations@treezor.com oder (iii) per Post an die folgende Adresse: TREEZOR SAS – 33 avenue de Wagram 75017 Paris, Frankreich. 

    Treezor (i) wird die Beschwerde innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt bestätigen und (ii) innerhalb der in § 62 des Zahlungsdienste-aufsichtsgesetzes festgelegten Fristen auf einem dauerhaften Datenträger antworten. 

    Darüber hinaus können Kunden jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift Beschwerden bei der BaFin, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, einreichen.

  • Klausel 13. Alternative streitbeilegungsverfahren

    Es besteht auch die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank zu wenden. Treezor wird an dem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt der Deutschen Bundesbank zu diesem Thema, das Sie auf Anfrage erhalten oder im Internet unter www.bundesbank.de herunterladen können. Der Antrag ist auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main, Telefax: 069-709090 9901, E-Mail: schlichtung@bundesbank.de zu richten.

    Darüber hinaus hat die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“) unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eingerichtet. Kunden, die Verbraucher sind, können die OS-Plattform nutzen, um eine Streitigkeit, die sich aus Online-Verträgen ergibt, mit einem in der EU ansässigen Unternehmen zu schlichten.

Preise

  • Klausel 14. Gebühren

    Die für die Zahlungs- und/oder E-Geld-Dienste geltenden Preiskonditionen werden dem Kunden vom Partner mitgeteilt und sind in den allgemeinen Nutzungsbedingungen des Partners von Treezor festgelegt. Jedes Jahr im Januar sowie bei Kündigung der Vereinbarung wird dem Kunden ein spezielles Dokument auf einem dauerhaften Datenträger zugesandt, in dem alle im vorangegangenen Kalenderjahr für die Erbringung der hierin genannten E-Geld-Dienste und/oder Zahlungsdienste erhaltenen Gebühren zusammengefasst sind.

    Die vom Kunden gemäß der Vereinbarung zu zahlenden Gebühren kommen zu den Gebühren hinzu, die der Partner für seine eigenen Dienste berechnet. Die vom Kunden gemäß der Vereinbarung zu zahlenden Gebühren werden vom Partner in Rechnung gestellt.

    Alle vom Kunden gemäß der Vereinbarung zu zahlende Beträge können verrechnet werden.

    Die Ausführung eines Zahlungsvorgangs kann von der vollständigen Zahlung aller Beträge abhängig gemacht werden, die gemäß der Vereinbarung fällig und vom Kunden zahlbar sind.

  • Klausel 15. Fremdwährungsumrechnung

    Bei der Durchführung von Zahlungsvorgängen in einer anderen Währung als dem Euro wird eine Fremdwährungsumrechnung durchgeführt. 

    Die für die Fremdwährungsgeschäfte geltenden Gebühren und Provisionen sind in den Vertragsbedingungen zwischen dem Kunden und dem Partner festgelegt. 

    Der anwendbare Wechselkurs ist der von dem jeweiligen Kartensystem (z.B. Visa oder Mastercard) am Tag der Bearbeitung des jeweiligen Vorgangs angewandte Kurs. Eine Änderung dieses Referenzwechselkurses tritt sofort und ohne vorherige Mitteilung an den Kunden in Kraft.

Sicherheit

  • Klausel 16. Sicherheits-massnahmen

    Der Kunde muss die von Treezor ausgegebenen Zahlungsinstrumente und Kennungen mit äußerster Sorgfalt aufbewahren.

    Nach Erhalt eines Zahlungsinstruments ist der Kunde verpflichtet, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Verwendung seiner personalisierten Sicherheitsdaten zu schützen.

    Diese Pflichten gelten insbesondere für Karten, PIN-Nummern und für alle Verfahren zur Sicherung von Zahlungsaufträgen, die zwischen dem Kunden und Treezor und/oder dem Partner vereinbart wurden. Der Kunde ist verpflichtet, die an ihn ausgegebenen Zahlungsinstrumente in Übereinstimmung mit den für ihre Ausgabe und Nutzung geltenden Bedingungen zu verwenden.

    Jede Weitergabe der persönlichen Sicherheitsdaten an Dritte stellt eine schwerwiegende Verletzung durch den Kunden dar, auch wenn diese Weitergabe auf den Nutzer zurückzuführen ist, und kann daher zur sofortigen Kündigung der Vereinbarung gemäß  Klausel 11„KÜNDIGUNG“ führen.

    Abweichend von den oben genannten Bestimmungen und abhängig von den Vertragsbedingungen zwischen dem Kunden und dem Partner ist der Kunde berechtigt, die personalisierten Sicherheitsdaten in Bezug auf sein Konto und gegebenenfalls auf andere Dienste oder Zahlungsinstrumente an einen vom Kunden ordnungsgemäß benannten und vom Partner genehmigten Nutzer, den „Nutzer“, weiterzugeben. Der Nutzer ist dann in Bezug auf die hierin festgelegten Sicherheitsmaßnahmen den gleichen Verpflichtungen unterworfen wie der Kunde.

    Im Falle des Verlusts, des Diebstahls, der widerrechtlichen Aneignung oder der unbefugten Nutzung seines Zahlungsinstruments oder der damit verbundenen Sicherheitsdaten muss der Kunde den Partner unverzüglich informieren, damit das Zahlungsinstrument gesperrt werden kann. Diese Benachrichtigung muss gegenüber dem Partner von Treezor in der Art und Weise erfolgen, wie sie in den allgemeinen Nutzungsbedingungen des Partners von Treezor beschrieben ist.

    Wenn der Verlust, der Diebstahl oder die Unterschlagung eines Zahlungsinstruments gemeldet wurde, kann der Kunde auf Anfrage beim Partner und innerhalb von achtzehn (18) Monaten nach der Meldung einen Nachweis von Treezor erhalten, mit dem er beweisen kann, dass er diese Meldung gemacht hat.

  • Klausel 17. Starke authentifizierung

    In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften wendet Treezor, soweit erforderlich, Maßnahmen zur starken Kundenauthentifizierung an, wenn der Kunde:

    • online auf sein Konto zugreift, und zwar unter den Bedingungen, die in den Vertragsbedingungen zwischen dem Partner und dem Kunden und/oder in den Nutzungsbedingungen für die Website oder die mobile Anwendung des Partners festgelegt sind;
    • einen Zahlungsvorgang über ein Fernkommunikationsmittel ausführt, bei dem das Risiko eines Zahlungsbetrugs oder einer anderen betrügerischen Verwendung bestehen kann. 

    Gegebenenfalls, wenn der Kunde die in Anhang 4 beschriebenen Kartendienste abonniert hat, können in bestimmten Fällen bei der Verwendung der Karte und insbesondere bei Onlinezahlungen Maßnahmen zur starken Authentifizierung angewendet werden.

    Die für Kartenzahlungen geltenden Maßnahmen zur starken Authentifizierung werden dem Kunden/Nutzer in den Vertragsbedingungen zwischen dem Partner von Treezor und dem Kunden und/oder in den Nutzungsbedingungen der Website des Partners mitgeteilt.

  • Klausel 18. Sperrung eines zahlungsinstruments durch treezor

    Treezor behält sich das Recht vor, ein Zahlungsinstrument zu sperren, wenn objektiv gerechtfertigte Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Zahlungsinstruments vorliegen, der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Nutzung des Zahlungsinstruments besteht oder, falls anwendbar, im Falle eines Zahlungsinstruments, das einen Kredit gewährt, ein erheblich erhöhtes Risiko besteht, dass der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen kann. In diesem Fall wird der Partner den Kunden möglichst im Voraus, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperrung informieren. Diese Information wird die Angabe der Gründe für die Sperrung beinhalten, es sei denn, die Erteilung dieser Information würde einen Rechtsverstoß seitens Treezor darstellen.

    Die Dienste werden reaktiviert, wenn die Gründe für die Sperrung nicht mehr bestehen. Der Kunde muss unverzüglich darüber informiert werden. 

  • Klausel 19. Einstellung der zahlungen

    Im Falle des Verlusts, des Diebstahls, der widerrechtlichen Aneignung oder der unbefugten Nutzung seines Zahlungsinstruments oder der zugehörigen Sicherheitsdaten muss der Kunde den Partner unverzüglich benachrichtigen, damit das Zahlungsinstrument gesperrt werden kann (siehe oben unter Klausel 16 „SICHERHEITS-MASSNAHMEN“). 

    Im Anschluss an diese Benachrichtigung bearbeitet Treezor unverzüglich den Antrag auf Sperrung des Zahlungsinstruments. Eine Registrierungsnummer für den Antrag wird dem Kunden vom Partner zugesandt.

    Treezor behält sich das Recht vor, vom Kunden ein Dokument (schriftliche Erklärung, Kopie der eingereichten Beschwerde) anzufordern, das den Grund für die Beantragung der Sperrung des Zahlungsinstruments belegt.

  • Klausel 20. Kontozugangs sperrung

    Alle oder einige dem Kunden zur Verfügung gestellten Zahlungs- und/oder E-Geld-Dienste können nach dem Ermessen von Treezor aus den folgenden Gründen vorübergehend und unverzüglich ausgesetzt werden: 

    • wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Zahlungsinstruments dies rechtfertigen; 
    • wenn der Verdacht auf eine nicht autorisierte oder betrügerische Nutzung des Zahlungsinstruments besteht; oder
    • falls anwendbar, im Falle eines Zahlungsinstruments, das einen Kredit gewährt, wenn der Kunde möglicherweise nicht in der Lage ist, seine Zahlungsverpflichtung zu erfüllen.

    Die Entscheidung über die Sperrung wird dem Kunden vom Partner mitgeteilt, wenn möglich im Voraus, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperrung. Diese Information wird die Angabe der Gründe für die Sperrung beinhalten, es sei denn, die Erteilung dieser Information würde einen Rechtsverstoß seitens Treezor darstellen.

    Die Dienste werden reaktiviert, wenn die Gründe für die Sperrung nicht mehr bestehen. Der Kunde muss unverzüglich darüber informiert werden. 

    Je nach Schwere des Verstoßes behält sich Treezor das Recht vor, die Vereinbarung gemäß Klausel 11 „KÜNDIGUNG“ zu kündigen.

    Treezor behält sich das Recht vor, vom Kunden Schadensersatz zu verlangen].

Zusätzliche dienste

  • Klauseul 21. Karte

    Abhängig von den Diensten, die der Partner dem Kunden anbietet, kann der Kunde und/oder der Nutzer eine Karte gemäß den in Anhang 4 dieser Vereinbarung genannten Bedingungen erhalten.

  • Klausel 22. Barabhebungen und einzahlungen

    Je nach den Diensten, die der Partner dem Kunden anbietet, kann der Kunde und/oder der Nutzer von einem Bargeldabhebungs-/und -einzahlungsdienst auf seinem Konto profitieren. Je nach den Vertragsbedingungen zwischen dem Kunden und dem Partner können Höchstbeträge Anwendung finden. 

    Bareinzahlungen und Bargeldabhebungen müssen bei zugelassenen Händlern getätigt werden, deren Liste und Kontaktdaten der Partner dem Kunden zur Verfügung stellt. 

    Bareinzahlungen und Bargeldabhebungen werden dem Kundenkonto an dem Tag gutgeschrieben oder belastet, an dem der Vorgang mit dem zugelassenen Händler abgeschlossen wurde, oder, wenn dieser Tag kein Geschäftstag ist, am darauffolgenden Geschäftstag. 

    Zugelassene Einzelhändler agieren als Zahlungsdienstleister von Treezor.

Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

  • Klausel 23. Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und internationale sanktionen

    Treezor ist verpflichtet, (i) die geltenden Vorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und (ii) internationale Sanktionen und Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten einzuhalten. Insbesondere muss Treezor Sorgfaltspflichten gegenüber dem Kunden, seinen wirtschaftlichen Eigentümern, seinen Vertretern und allen durchgeführten Vorgängen anwenden.

    Daher kann Treezor vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung und während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung vom Kunden, auch über den Partner, alle Informationen verlangen, die Treezor für die Einhaltung dieser Vorschriften für erforderlich hält.

    In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften behält sich Treezor das Recht vor, einen Vorgang auszusetzen oder nicht auszuführen oder die vorliegenden Vereinbarung zu kündigen, insbesondere in Fällen, in denen (i) der Kunde die für die Einhaltung dieser Vorschriften erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung stellt oder (ii) die Dienste für einen Kunden oder in einem Land oder Gebiet erbracht werden, der/das wirtschaftlichen oder finanziellen Sanktionen, Handelsembargos oder ähnlichen Maßnahmen unterliegt, die von den Vereinten Nationen, den Vereinigten Staaten von Amerika, dem Vereinigten Königreich, der Europäischen Union, Frankreich oder Deutschland oder einem Mitgliedstaat erlassen, verkündet oder umgesetzt wurden, oder eine andere von Treezor anerkannte Sanktion oder (iii) ein Konto in einer Weise genutzt wird, die einen Verstoß gegen die in (ii) genannten Sanktionen darstellt, insbesondere jede direkte oder indirekte Zahlung an oder von einer Person, die direkt oder indirekt solchen Sanktionen unterliegt oder sich in einem Land oder Gebiet befindet, auf das Sanktionen ausgeweitet wurden. In diesem Fall kann Treezor jede Erklärung an die zuständigen Behörden abgeben.

Schutz der privatsphäre und berufsgeheimnis/bankgeheimnis

  • Klausel 24. Persönliche daten

    Die Begriffe dieser Klausel sind in Anhang 2 zu dieser Vereinbarung definiert.

    Die erhobenen personenbezogenen Daten unterliegen einer Verarbeitung, für die Treezor der Verantwortliche im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und der Allgemeinen Datenschutzverordnung vom 27. April 2016 ist. Die Datenschutzerklärung enthält weitere Informationen darüber, wie Treezor personenbezogene Daten verarbeitet und welche Rechte die betroffenen Personen haben.

    Unsere Datenschutzerklärung ist in Anhang 2 zu dieser Vereinbarung enthalten.

  • Klausel 25. Berufsgeheimnis/ bankgeheimnis

    Gemäß Artikel L. 526-35 des französischen Währungs- und Finanzgesetzes ist Treezor an das Berufsgeheimnis gebunden. Auch nach deutschem Recht ist Treezor zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen Treezor Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis). Daher dürfen alle Informationen über den Kunden und seine Vorgänge, die unter das Berufsgeheimnis oder Bankgeheimnis fallen, ohne die Zustimmung des Kunden nicht an Dritte weitergegeben werden. In diesem Zusammenhang erteilt der Kunde seine ausdrücklich Zustimmung zur Aufhebung des Berufs-/Bankgeheimnisses (sofern nicht ohnehin gesetzlich zulässig) während der gesamten Laufzeit dieser Vereinbarung gegenüber:

    • Partner, die als E-Geld-Agenten und/oder Agenten tätig sind;
    • öffentliche Behörden, wie insbesondere die ACPR, die Banque de France, das Institut d’émission d’outre-mer, das Institut d’émission des départements d’outre-mer, eine Justizbehörde in einem Strafverfahren oder die Steuerbehörden;
    • Personen, mit denen Treezor die folgenden Transaktionen aushandelt, ausführt oder eingeht: (i) Erwerb von Anteilen oder Kontrolle an einem E-Geld-Institut, (ii) Abtretung von Vermögenswerten oder Geschäftswerten, (iii) Abtretung oder Übertragung von Vereinbarungen, (iv) Dienstleistungsverträge, die mit einem Dritten abgeschlossen werden, um ihn mit wichtigen Betriebsfunktionen zu betrauen, und (v) während der Untersuchung oder Vorbereitung jeglicher Art von Vereinbarung oder Transaktion, wenn diese Unternehmen zur gleichen Gruppe gehören wie der Offenleger;
    • Unternehmen der Société Générale Gruppe, zu der Treezor aus den in Artikel L. 511-34 des französischen Währungs- und Finanzgesetzes genannten Gründen und unter den dort genannten Bedingungen gehört und die insbesondere mit den organisierten Aktivitäten der Société Générale Gruppe zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in Verbindung stehen. 
    • jedes Unternehmen der Société Générale Gruppe und jeden Subunternehmer oder externen Dienstleister, der unter denselben Bedingungen wie Treezor an das Berufsgeheimnis gebunden ist und an der Erbringung der unter diese Vereinbarung fallenden E-Geld-Dienste und/oder Zahlungsdienste beteiligt ist;
    • jedes Unternehmen der Société Générale Gruppe, mit dem der Kunde in einer Geschäftsbeziehung steht oder eine solche eingeht, um die von diesen Unternehmen erfassten Daten zu aktualisieren, einschließlich Informationen über seinen Steuerstatus und die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen von Treezor zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zum Einfrieren von Vermögenswerten;
    • jedes Unternehmen der Société Générale Gruppe, mit dem der Kunde in einer Geschäftsbeziehung steht oder eine solche eingeht, insbesondere zum Zwecke der Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von Betrug und der Bündelung von IT-Ressourcen.

Vorfälle

  • Klausel 26. Betriebsstörung

    Für Vorgänge, die eine besondere Bearbeitung erfordern, insbesondere wenn sie zu einer Unregelmäßigkeit oder einer Betriebsstörung auf dem Konto des Kunden führen, fallen besondere Gebühren an, die in den Vertragsbedingungen zwischen dem Kunden und dem Partner festgelegt sind. 

    Es werden keine Gebühren oder Zinsen erhoben, wenn die Betriebsstörung auf einen Fehler, eine Unterlassung oder ein Verschulden von Treezor zurückzuführen ist. 

  • Klausel 27. Durchsetzungs-massnahmen

    Treezor wendet jedes ihm mitgeteilte Vollstreckungsverfahren an.

Sonstige Bestimmungen

  • Klausel 28. Höhere Gewalt

    Treeezor haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

  • Klausel 29. Abtretung

    Diese Vereinbarung und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten können vom Kunden weder ganz noch teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich abgetreten werden.

    Treezor behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung und alle oder einen Teil der damit verbundenen Rechte und Pflichten an ein Drittinstitut abzutreten, sofern dieses über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um die hierin genannten E-Geld-Dienste und/oder Zahlungsdienste für den Kunden zu erbringen.

  • Klausel 30. Aufrechnung

    Die Parteien vereinbaren, dass die gegenseitigen, liquiden und fälligen Schulden von Treezor und dem Kunden, die sich aus der Ausführung der Vereinbarung ergeben, durch Belastung und Gutschrift auf dem Konto im Rahmen des verfügbaren Saldos ausgeglichen werden.

    In Ermangelung ausreichender Mittel auf dem Konto des Kunden wird der vom Kunden nach der Verrechnung zu zahlende Restbetrag auf seinem Kontoauszug in einer bestimmten Zeile als fällige Schuld ausgewiesen.

  • Klausel 31. Kontowechsel

    In Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen profitiert der Kunde von einem kostenlosen Kontowechselservice. Dieses System ermöglicht es dem Kunden, regelmäßige Lastschrifttransaktionen von einem bei einem anderen Institut eröffneten Konto automatisch auf sein Konto zu übertragen, und umgekehrt. 

    Die Bedingungen, unter denen der Kunde den Kontowechselservice in Anspruch nehmen kann, werden von dem Partner festgelegt.

    Diese Klausel gilt nur für Verbraucher.

  • Klausel 32. Schutz Von Geldern

    In Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen sind die auf dem Konto des Kunden gutgeschriebenen Gelder geschützt und werden auf einem offenen Treuhandkonto bei einem Kreditinstitut verbucht. 

    Sie sind somit vor dem Zugriff anderer Gläubiger von Treezor geschützt, auch im Falle eines gegen Treezor eingeleiteten Vollstreckungs-/oder Insolvenzverfahrens.

  • Klausel 33. Broschüre

    Eine Broschüre der Europäischen Kommission über Zahlungsdienste ist auf der Website von Treezor verfügbar. 

  • Klausel 34. Tod

    Im Falle des Todes eines Kunden, bei dem es sich um eine natürliche Person handelt, muss der Partner so schnell wie möglich von den Erben oder deren Vertretern benachrichtigt werden, und zwar gemäß den in den Geschäftsbedingungen des Partners festgelegten Modalitäten. 

    Wird Treezor eine amtliche oder beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) zusammen mit dem entsprechenden Protokoll des Nachlassverfahrens vorgelegt, kann Treezor jede darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnete Person als Berechtigten ansehen, dieser Person die Verfügung über die Vermögenswerte gestatten und insbesondere die Zahlung oder Lieferung an diese Person vornehmen und sich damit von seinen Verpflichtungen befreien. Dies gilt nicht, wenn Treezor bekannt ist, dass die darin benannte Person nicht berechtigt ist, über Vermögenswerte zu verfügen (z.B. nach Anfechtung oder Ungültigkeit des Testaments) oder wenn dies Treezor aufgrund eigener Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.

  • Klausel 35. Änderung der vereinbarung

    Die Bestimmungen dieser Vereinbarung können von Treezor jederzeit geändert und/oder ergänzt werden.

    Änderungen dieser Vereinbarung werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform auf einem dauerhaften Datenträger angeboten. 

    Die von Treezor angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde sie annimmt.

    Ein Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn

    • das Änderungsangebot von Treezor erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer geänderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung der Vereinbarung 
      • aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder 
      • durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf, oder 
      • aufgrund einer verbindlichen Anordnung einer für Treezor zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z.B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen von Treezor in Einklang zu bringen ist und
    • der Kunde das Änderungsangebot von Treezor nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat.

    Treezor wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.

    Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung

    • bei Änderungen des Geltungsbereichs der Vereinbarung und bei Änderungen, die sich auf die Entgelte für dauerhafte Dienstleistungen beziehen
    • bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten der Vereinbarung und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder
    • bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder
    • bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen, oder
    • bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten von Treezor verschieben würden.

    In diesen Fällen wird Treezor die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf anderem Wege einholen.

    Wenn Treezor von der Zustimmungsfiktion Gebrauch macht, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Treezor wird den Kunden in seinem Änderungsangebot auf dieses Kündigungsrecht besonders hinweisen.

    Ungeachtet dessen, wird der Kunde zwei (2) Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen informiert, wenn der Kunde kein Verbraucher ist. Erfolgt bis zum Ablauf der Frist von zwei (2) Monaten kein schriftlicher Widerspruch des Kunden, der kein Verbraucher ist, so gilt dies als Zustimmung des Kunden zu den Änderungen. Treezor wird den Kunden, der kein Verbraucher ist, in seinem Änderungsangebot ausdrücklich auf diese stillschweigende Zustimmung hinweisen.

    Wird der Kunde, der kein Verbraucher ist, über eine vorgeschlagene Änderung der Vereinbarung informiert, kann er die Vereinbarung vor dem Inkrafttreten der Änderungen fristlos und kostenlos kündigen. Treezor wird den Kunden, der kein Verbraucher ist, in seinem Änderungsangebot auf dieses Kündigungsrecht hinweisen. 

  • Klausel 36. Auslegung

    Jede Bezugnahme auf eine gesetzliche Bestimmung bedeutet die Bestimmung in ihrer geänderten, ersetzten oder kodifizierten Fassung, soweit die Änderung, Ersetzung oder Kodifizierung auf die in dieser Vereinbarung genannten Vorgänge anwendbar ist oder angewendet werden kann. 

    Verweise auf eine Person schließen deren Nachfolger und Bevollmächtigte mit ein.

  • Klausel 37. Sprache - Anwendbares recht - Gerichtsstand

    Deutsch ist die Sprache, die in allen vorvertraglichen und vertraglichen Beziehungen sowie in der Kommunikation zwischen dem Kunden und Treezor verwendet wird.

    Diese Bedingungen sowie das vorvertragliche Verhältnis unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.

  • Klausel 38. Gültigkeit

    Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nach dem Gesetz und den Vorschriften ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so gilt sie als nicht geschrieben. Sie berührt jedoch nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen der Vereinbarung und in jedem Fall nicht die Kontinuität des Vertragsverhältnisses, es sei denn, die Klausel ist so beschaffen, dass sie den Zweck der Vereinbarung modifiziert.

Anhang

  • Anhang 1. Defitionen

    „ACPR“ bezeichnet die Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution.

    „Akzeptant“ bezeichnet Einzelhändler und Dienstleister, die an dem jeweiligen Zahlungssystem teilnehmen und die Karte als Zahlungsmittel akzeptieren.

    ATM“ bezeichnet einen Geldautomaten.

    „Authentifizierung“ bezeichnet das Verfahren, das es Treezor ermöglicht, die Identität des Kunden oder die gültige Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments zu überprüfen, einschließlich der Verwendung der persönlichen Sicherheitsdaten des Kunden.

    Bankdaten“ bezeichnet die Kontodaten. 

    BIC“ (Bank Identifier Code) ist ein internationaler Code, der aus acht (8) oder elf (11) alphanumerischen Zeichen besteht und zur Identifizierung eines Finanzinstituts wie Treezor dient.

    CMF“ bezeichnet das französische Währungs- und Finanzgesetzbuch (Code Monétaire et Financier).

    „CVV“ (Card Verification Code) bezeichnet die letzten drei Ziffern des Card Verification Code auf der Rückseite der Karte. 

    Dauerhafter Datenträger“ bezeichnet jedes Instrument, das es ermöglicht, Informationen so zu speichern, dass sie für einen dem Zweck der Informationen angemessenen Zeitraum zur späteren Einsichtnahme zugänglich sind, und das die unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Informationen ermöglicht.

    EPT“ bedeutet ein elektronisches Zahlungsterminal. 

    EU“ bedeutet die Europäische Union.

    „EWR“ bezeichnet den Europäischen Wirtschaftsraum, bestehend aus allen EU-Mitgliedstaaten, Island, Norwegen und Liechtenstein. 

    Geschäftstag“ ist ein Tag, an dem Treezor oder der Dienstleister der anderen Partei des Zahlungsvorgangs seine Geschäfte so betreibt, dass die Ausführung eines Zahlungsvorgangs möglich ist. Treezor betreibt seine Geschäfte von Montag bis Freitag, soweit nicht einer dieser Tage ein gesetzlicher Feiertag ist. Die Tage, an denen Zahlungssysteme, die für die Ausführung eines Zahlungsvorgangs genutzt werden können, geschlossen sind, gelten nicht als Geschäftstage. 

    „IBAN“ (International Bank Account Number) bezeichnet die eindeutige Kennung, die zur Identifizierung eines Zahlungskontos verwendet wird.

    „Karte“ bezeichnet die Zahlungsmethode mit systematischer Autorisierung in Form einer Karte, die Treezor dem Kunden und/oder dem Nutzer in Bezug auf die Zusatzdienste ausstellt. 

    Karteninformationen“ bezeichnet die Kartennummer, das Ablaufdatum und/oder die CVV. 

    Konto“ bezeichnet ein E-Geld-Konto oder ein Zahlungskonto gemäß dem CMF, das bei Treezor im Namen des Kunden eröffnet wurde.

    Kontoinformationsdienstleister“ bezeichnet einen Drittanbieter, der berechtigt ist, einen Kontoinformationsdienst zu erbringen, d. h. einen Zahlungsdienst, der darin besteht, konsolidierte Informationen über ein oder mehrere Zahlungskonten des Kunden bei einem oder mehreren Zahlungsdienstleistern, einschließlich Treezor, bereitzustellen. 

    Kunde“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die im Rahmen eines mit einem der Partner von Treezor unterzeichneten Vertrags handelt und ein Kundenkonto besitzt.

    Mobile Anwendung“ bezeichnet eine vom Partner veröffentlichte mobile Anwendung, die es dem Kunden ermöglicht, die Zahlungs- und/oder E-Geld-Dienste zu nutzen.

    „Nutzer“ bezeichnet jede natürliche Person, die vom Kunden ermächtigt wurde, alle oder einen Teil der von Treezor für den Kunden gemäß der Vereinbarung erbrachten E-Geld-Dienste und/oder Zahlungsdienste für geschäftliche oder nicht geschäftliche Zwecke zu nutzen. 

    Partner“ oder „Partner von Treezor“ bezeichnet den Drittanbieter, mit dem der Kunde in einer vertraglichen Beziehung steht und der als E-Geld-Agent und/oder Agent von Treezor handelt.

    „Personalisierte Sicherheitsdaten“ sind alle personalisierten Daten, die dem Kunden von Treezor oder dem Partner von Treezor zu Authentifizierungszwecken zur Verfügung gestellt werden (z. B. Nutzername, Passwort, PIN-Nummer).

    PIN-Nummer“ bezeichnet den vier (4) stelligen Code, mit dem sich der Kunde/Nutzer bei der Verwendung der Karte an einem Kartenlesegerät (EPT) authentifizieren kann.

    SEPA COM PACIFIC-Überweisung“ bezeichnet eine auf Euro lautende Überweisung (i) zwischen dem französischen „SEPA-Raum“ und Neukaledonien, Französisch-Polynesien oder den Wallis- und Futuna-Inseln oder (ii) zwischen Neukaledonien, Französisch-Polynesien und den Wallis- und Futuna-Inseln.

    SEPA-Raum“ bezeichnet die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, die Schweiz, die Republik San Marino und Monaco.

    Société Générale Gruppe“ bezeichnet die Société Générale Gruppe, zu der Treezor gehört.

    „Starke Authentifizierung“ bedeutet Authentifizierungsmaßnahmen, die auf der Verwendung von zwei (2) oder mehr Elementen der Kategorien „Wissen“ (etwas, das nur der Kunde weiß), „Besitz“ (etwas, das nur der Kunde besitzt) und „Inhärenz“ (etwas, das der Kunde ist) beruhen und die in dem Sinne unabhängig sind, dass eine Beeinträchtigung eines Elements die Vertrauenswürdigkeit der anderen nicht untergräbt und die darauf ausgelegt sind, die Vertraulichkeit der Authentifizierungsdaten zu schützen.

    Vereinbarung“ hat die Bedeutung, die ihr in Klausel 2 „VERTRAGSDOKUMENTE“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Zahlungs-/E-Geld-Diensten gegeben wird. 

    Vorschriften“ bezeichnet die Gesetze und Vorschriften, die für die Vereinbarung gelten.

    Website von dem Partner von Treezor“ bezeichnet die Website von dem Partner von Treezor, mit dem der Kunde in einer vertraglichen Beziehung steht und von der aus der Kunde auf eine personalisierte Schnittstelle zugreifen kann, die ihm den Zugriff auf Online-Dienste im Zusammenhang mit seinem Kundenkonto sowie gegebenenfalls auf Zusatzdienste ermöglicht. 

    Zahlungsauftrag“ bezeichnet die gesendete Anweisung:

    1. durch den Zahler, der einen Zahlungsauftrag an Treezor erteilt (Überweisungsauftrag); 
    2. durch den Zahler, der einen Zahlungsauftrag über den Zahlungsempfänger erteilt, der nach Erhalt des Zahlungsauftrags vom Zahler diesen gegebenenfalls über seinen eigenen Zahlungsdienstleister an Treezor weiterleitet (Kartenzahlungsauftrag); 
    3. durch den Zahlungsempfänger, der auf der Grundlage der vom Zahler an den Zahlungsempfänger erteilten Zustimmung und gegebenenfalls über seinen eigenen Zahlungsdienstleister einen Zahlungsauftrag an Treezor erteilt (Lastschriftzahlungsauftrag).

    Zahlungsauslösedienstleister“ bezeichnet ein Institut, das berechtigt ist, einen Zahlungsauslösedienst zu erbringen, d. h. einen Zahlungsdienst, der darin besteht, auf Antrag des Kunden einen Zahlungsauftrag vom Konto des Kunden auszulösen.

    Zahlungsdienste“/„E-Geld-Dienste“ bezeichnet die von Treezor gemäß der Vereinbarung erbrachten Dienste.

    Zahlungsinstrumente“ sind die Methoden, die Treezor dem Kunden zur Verfügung stellt, um Zahlungsvorgänge von seinem Konto zu senden oder auf seinem Konto zu empfangen. 

    Zahlungsvorgang“ bezeichnet die Zahlung, Überweisung oder Abhebung von Geldern von oder auf das Konto, unabhängig von einer zugrunde liegenden Verpflichtung zwischen dem Zahler und dem Zahlungsempfänger.

    Zusätzliche Dienste“ sind Zahlungsdienste, die zusätzlich zu den mit dem Kundenkonto verbundenen Basisdiensten angeboten werden und die der Kunde in Abhängigkeit von der Art der von einem Partner von Treezor, mit dem der Kunde in einer vertraglichen Beziehung steht, erbrachten Dienste nutzen kann. 

  • Anhang 2. Datenschutzerklärung

    Der DSB von Treezor ist erreichbar unter dpo@treezor.com.

    Einleitung:

    Diese Datenschutzerklärung gibt Auskunft über die Verarbeitung (d.h. Nutzung) personenbezogener Daten durch Treezor in seiner Eigenschaft als  Verantwortlicher gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (Europäische Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 über den Schutz personenbezogener Daten, anwendbar seit 25. Mai 2018, DSGVO).

    Zum besseren Verständnis der Anwendung dieser Datenschutzerklärung lesen Sie bitte die Definitionsklausel, um die Bedeutung der einzelnen Begriffe, die mit einem Großbuchstaben beginnen, zu erfahren.

    Klausel 1. Definitionen 

    Auftragsverarbeiter: Die natürliche oder juristische Person, Behörde, Dienststelle oder jede andere Organisation, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

    BDSG: Deutsches Bundesdatenschutzgesetz. 

    Betroffene Person: Hierbei kann es sich um den Kontoinhaber oder den Nutzer handeln, eine natürliche Person, die in Übereinstimmung mit dem Zahlungsdiensterahmenvertrag definiert ist und deren personenbezogene Daten verarbeitet werden und es ermöglichen, sie zu identifizieren oder sie direkt oder indirekt identifizierbar zu machen.

    Cookie: Cookies werden voraussichtlich in Form von Dateien auf der Browser-Plattform des Nutzers (Internet Explorer, Opera, Firefox, Google Chrome, Safari usw.) abgelegt.

    Datenschutzbeauftragter (DSB): Die natürliche Person, die ernannt wurde, um die Einhaltung interner Vorschriften zu überwachen, über Datenschutzverpflichtungen zu informieren und zu beraten und als Kontaktstelle für betroffene Personen und Datenschutzbehörden gemäß Artikel 37, 38 und 39 der DSGVO und § 38 BDSG zu fungieren. 

    Dritter: Eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Dienststelle oder Organisation mit Ausnahme der betroffenen Person, des Verantwortlichen, des Auftragsverarbeiters und der Personen, die unter der direkten Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugt sind.

    Empfänger: Die natürliche oder juristische Person, Behörde, Dienststelle oder jede andere Organisation, an die personenbezogene Daten weitergegeben werden, unabhängig davon, ob es sich um einen Dritten handelt.

    Personenbezogene Daten: Alle personen-bezogenen Daten, die sich auf den Kontoinhaber oder einen Nutzer, eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“), direkt oder indirekt durch Bezugnahme auf eine Identifikationsnummer oder auf ein oder mehrere Elemente, die für sie einzigartig sind, beziehen.

    Verantwortlicher: Bezieht sich auf die natürliche oder juristische Person, die die Methoden, Mittel und Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten festgelegt hat. Sofern nicht anders angegeben, ist der Verantwortliche, der die Einhaltung der vorliegenden Datenschutzerklärung gewährleistet, die: Société par actions simplifiée Treezor, 33 avenue de Wagram, 75017 Paris, Frankreich.

    Verarbeitung: Jeder Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, die mit automatisierten oder nicht automatisierten Verfahren durchgeführt und auf personenbezogene Daten oder eine Reihe personenbezogener Daten angewendet werden.
    Zu den Vorgängen gehören das Sammeln, Aufzeichnen, Speichern, Strukturieren, Anpassen oder Ändern, die Offenlegung, Verbreitung, Einschränkung, Vernichtung usw.

    Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten: Jede Sicherheitsverletzung, die zur versehentlichen oder unrechtmäßigen Zerstörung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung der übermittelten, gespeicherten oder anderweitig verarbeiteten personenbezogenen Daten oder zum unbefugten Zugriff auf diese Daten führt.

    Zahlungsdienste: Alle im Rahmenvertrag genannten Zahlungsdienste, die von Treezor SAS angeboten werden.

    Klausel 2. Personalisierte Sicherheitsdaten

    Treezor SAS, mit Sitz in 33 avenue de Wagram, 75017 Paris, Frankreich. Der DSB von Treezor kann unter dpo@treezor.com kontaktiert werden.

    Klausel 3. Erhebung von personen-bezogenen daten

    Die betroffene Person ist dafür verantwortlich, korrekte personenbezogene Daten bereitzustellen und Treezor dabei zu helfen, diese zu aktualisieren.

    Die personenbezogenen Daten werden entweder durch den Partner (Agent von Treezor) direkt von der betroffenen Person oder indirekt aus öffentlichen oder privaten Quellen erhoben.

    Klausel 4. Von Treezor verarbeitete personenbezogene Daten

    Der Verantwortliche verarbeitet die folgenden personenbezogenen Daten:

    • Daten zur Identifizierung der natürlichen Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Nachweis der Identität, Nachweis des Wohnorts, Postanschrift und E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Nummer, steuerlicher Wohnsitz und Rechtsstellung);
    • Daten, die sich auf den beruflichen Status der betroffenen Person beziehen (berufliche Kontaktdaten, Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung usw.);
    • Daten im Zusammenhang mit Vorgängen und Transaktionen: Transaktionsbetrag, Datum und Uhrzeit der Zahlung, Identität des Händlers, Identität des Begünstigten, Kartendaten (Nummer, Ablaufdatum, CVV), IBAN, Bewertung der Betrugsbekämpfung beim Kunden. Diese Daten hängen vom verwendeten Zahlungsmittel und Zahlungssystem ab;
    • Kontext- oder Verhaltensdaten (KYC, KYB, Geldwäschebekämpfung (AML), Bekämpfung von Betrug, Terrorismus und Bestechung): Einkommensteuer, Vermögen, Geolokalisierung, Merkmale des für einen Online-Kauf verwendeten Terminals (Verbindungs- und Nutzungsprotokolle, IP-Adresse usw.);
    • Daten in Bezug auf die Vermögenslage;
    • Identifizierungs- und Authentifizierungs-daten im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes.

    Klausel 5. Rechtsgrundlagen und Zwecke der Verarbeitung von personenbezogenen Daten

    5.1. Gesetzliche und regulatorische Verpflichtung zur Verarbeitung personenbezogener Daten

    Treezor unterliegt als E-Geld-Institut gesetzlichen Verpflichtungen, einschließlich der Bankengesetze und -verordnungen, insbesondere im Hinblick auf die Verpflichtungen zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (gemäß dem deutschen Geldwäschegesetz und Artikel L.561-2 bis L.561-50 des französischen Währungs- und Finanzgesetzes), die den Verantwortlichen dazu verpflichten, eine Reihe von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke zu erheben.

    Der Verantwortliche verarbeitet die vorgenannten personenbezogenen Daten (siehe oben Klausel 4 „VON TREEZOR VERARBEITETE PERSONENBEZOGENE DATEN“) zu folgenden Zwecken:

    • Kennenlernen der betroffenen Person und Aktualisierung ihrer personenbezogenen Daten;
    • Führung und Verwaltung des Zahlungskontos;
    • Risikomanagement, Kontrolle und Überwachung im Zusammenhang mit den Treezor auferlegten internen Kontrollen;
    • Sicherheit und Vorbeugung von Zahlungsausfällen, Betrug, Inkasso und Rechtsstreitigkeiten;
    • Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Verpflichtungen, insbesondere die Identifizierung inaktiver Konten, die Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, der automatische Austausch von Kontoinformationen für steuerliche Zwecke;
    • Segmentierung für regulatorische Zwecke;
    • die Durchführung von statistischen Studien und die Erhöhung der Zuverlässigkeit der Daten für IT-Sicherheitszwecke. 

    5.2. Rechtfertigung der berechtigten Interessen

    Der Verantwortliche verarbeitet personenbezogene Daten (siehe Klausel 4 „VON TREEZOR VERARBEITETE PERSONENBEZOGENE DATEN“) auch zur Wahrung seiner berechtigten Interessen und der berechtigten Interessen Dritter gemäß Artikel 6 Abs.1 lit. f der DSGVO.

    Diese berechtigten Interessen umfassen:

    • Führung und Verwaltung von Zahlungskonten;
    • Vorbeugung des Risikos von Betrug und Missbrauch (insbesondere die Kontrolle von ungewöhnlichen Vorgängen);
    • IT-Verwaltung, um die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten;
    • Führung eines Registers zur Verwaltung von Anfragen der betroffenen Personen (insbesondere Anfragen in Bezug auf die Rechte der betroffenen Personen);
    • Segmentierung von Kunden für aufsichtsrechtliche Zwecke und interne Untersuchungen;
    • Zusammenarbeit mit Behörden;
    • Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen, sei es in einem Gerichtsverfahren oder in einem verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Verfahren.

    5.3. Erbringung der Dienste

    Treezor verarbeitet personenbezogene Daten, die für die Erbringung der Dienste erforderlich sind, die die betroffene Person abonniert hat, und um auf Wunsch der betroffenen Person vor dem Abschluss eines Vertrags Maßnahmen zu ergreifen. 

    5.4. Einwilligung

    Wenn die betroffene Person zuvor ihre ausdrückliche Einwilligung gegeben hat, verarbeitet Treezor personenbezogene Daten auf der Grundlage dieser Einwilligung.

    5.5. Obligatorische Verarbeitung von personenbezogenen Daten

    Die Weigerung der betroffenen Person, die oben genannten personenbezogenen Daten anzugeben, schließt die Eröffnung des Zahlungskontos und den Zugang zu den Diensten von Treezor aus.

    Klausel 6. Offenlegung und Weitergabe von persönlichen Daten

    Der Verantwortliche kann die personenbezogenen Daten an die folgenden Empfänger weitergeben:

    • Interne Abteilungen von Treezor, z.B. zu Analyse/- und Betrugserkennungszwecken und zur Bearbeitung von Anfragen der betroffenen Personen in Bezug auf ihre Rechte;
    • Auftragsverarbeiter, z.B.:
    • Agenten des Zahlungsdienstleisters;
    • der Website-Host;
    • der Zahlungskartenverarbeiter;
    • Rechtsberater und andere externe Berater; 
    • die Verwalter und Hersteller von Zahlungskarten;
    • Verwalter mobiler Zahlungen;
    • Mitglieder des SEPA (Single Euro Payments Area) Bankennetzwerks;
    • Scheckverwalter;
    • Justizbehörden, die Staatsanwaltschaft, usw.

    Klausel 7. Übertragung von personenbezogenen Daten Ausserhalb der Europäischen Union

    Die personenbezogenen Daten werden in der Europäischen Union gehostet, aber einige Handlungen des Hosting-Anbieters können von den USA aus durchgeführt werden.

    Diese Übermittlung (durch Fernzugriff) personenbezogener Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union stützt sich auf das „EU-US Data Privacy Framework“, der ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission in Bezug auf registrierte Datenempfänger in den USA gemäß Artikel 45 der DSGVO ist. Darüber hinaus hat Treezor die EU-Standardvertragsklauseln für diese Übermittlung personenbezogener Daten unterzeichnet.

    Weitere Informationen über die verwendeten Übermittlungsmechanismen oder eine Kopie davon können bei Treezor über die in Klausel 1 „DEFINITIONEN“ genannten Kontaktdaten angefordert werden.

    Klausel 8. Cookies-Richtlinie

    Die verschiedenen Cookies, die auf dem Server des Browsers (Internet Explorer, Google Chrome, Firefox, Safari, Opera usw.) der betroffenen Person abgelegt werden können, sind:

    • Cookies für Benutzersitzungen, die Informationen speichern, die in die vom Verantwortlichen bereitgestellten Formulare eingegeben werden;
    • Cookies zur Benutzerauthentifizierung, die Informationen über die Identifikatoren der betroffenen Person speichern;
    • Anpassungs-Cookies, die die Darstellung der Website an die Präferenzen der betroffenen Person anpassen;
    • Sicherheits-Cookies, die Sicherheitsmaßnahmen implementieren (Trennung der Verbindung nach einer bestimmten Zeitspanne);
    • Statistik-Cookies, die Aufschluss über die Nutzung und Leistung der Website des für die Verarbeitung Verantwortlichen geben, insbesondere zur Verbesserung des Inhalts;
    • Social-Media-Cookies, die über die Betreiber von Online-Plattformen (Facebook, Twitter, LinkedIn, etc.) einen Link zur Treezor.com-Website veröffentlichen.

    Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Cookie-Seite. Klicken Sie hier, um Ihre Cookie-Einstellungen zu ändern.

    Klausel 9. Aufbewahrungsfrist für persönliche Daten

    Der Verantwortliche speichert personenbezogene Daten für Zeiträume, die entweder durch nationale oder europäische Vorschriften festgelegt sind oder die für den Zweck, für den die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, erforderlich sind. Diese Aufbewahrungsfristen werden in einem speziellen Register aufgeführt; für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Treezor über die in Klausel 1 „DEFINITIONEN“ genannten Kontaktdaten. Treezor unterliegt verschiedenen gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich u.a. aus Handels- und Steuergesetzen ergeben. In der Regel betragen diese gesetzlichen Dokumentations- und Aufbewahrungsfristen bis zu zehn (10) Jahre. Gemäß den Bestimmungen von Artikel L. 561-12 des französischen Währungs- und Finanzgesetzes müssen personenbezogene Daten fünf (5) Jahre nach der Schließung des Zahlungskontos der betroffenen Person aufbewahrt werden.

    Daten, die mit Hilfe von Cookies erhoben wurden, werden im Falle einer Einwilligung für vierundzwanzig (24) Monate gespeichert. Daten, die sich auf die Zustimmung beziehen, werden dreizehn (13) Monate gespeichert. Nach Ablauf der ersten dreizehn Monate muss die Einwilligung der betroffenen Person erneut eingeholt werden.

    Klausel 10. Ausübung Von Rechten durch die betroffene Person

    10.1. Recht auf Auskunft über personenbezogene Daten

    Die betroffene Person hat das Recht, eine Kopie der verarbeiteten Daten gemäß Artikel 15 der DSGVO zu erhalten, vorbehaltlich der gesetzlichen Einschränkungen.

    Eine Kopie der Daten wird der betroffenen Person kostenlos zugesandt, in einigen Fällen gegen Vorlage eines offiziellen Identifikationsdokuments.

    Im Falle eines Antrags auf eine zusätzliche Kopie ist der Verantwortliche berechtigt, eine Gebühr auf der Grundlage der Verwaltungskosten zu erheben.

    Schließlich muss gemäß Artikel L561-45 des französischen Währungs- und Finanzgesetzes jeder Antrag auf Zugang zu personenbezogenen Daten, die den Bankgesetzen und -vorschriften unterliegen, insbesondere den Gesetzen und Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, an die französische Datenschutzbehörde (CNIL) gerichtet werden.

    10.2. Recht auf Berichtigung personenbezogener Daten

    Die betroffene Person kann von dem Verantwortlichen verlangen, dass unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten geändert werden.

    In diesem Fall kann der Verantwortliche zusätzliche Belege verlangen, um die personenbezogenen Daten zu berichtigen.

    10.3. Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung

    Die betroffene Person kann aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage berechtigter Interessen gemäß Artikel 6 Abs. 1 der DSGVO Widerspruch einlegen.

    Der für die Verarbeitung Verantwortliche kann jedoch die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage legitimer und zwingender Interessen fortsetzen, die zur Aufrechterhaltung der Verarbeitung erforderlich sind, um seine Rechte und Interessen zu schützen.

    10.4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

    Die betroffene Person kann die Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten in den in Artikel 18 der DSGVO vorgesehenen Fällen beantragen.

    10.5. Geltendmachung des Rechts auf Löschung

    Die betroffene Person kann die Löschung personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit den in Artikel 17 der DSGVO festgelegten Anforderungen verlangen.

    10.6. Recht auf Datenübertragbarkeit

    Die betroffene Person kann verlangen, dass ihre personenbezogenen Daten auf einem dauerhaften Datenträger (insbesondere im PDF-Format) an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden.

    10.7. Recht auf Widerruf der Einwilligung

    Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Einwilligung der betroffenen Person, so hat die betroffene Person das Recht, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die auf der Einwilligung vor deren Widerruf beruht.

    Klausel 11. Kontaktangaben des verantwortlichen und des dsb

    Die betroffene Person kann diese Rechte (siehe Klausel 10 „AUSÜBUNG DER RECHTE DURCH DIE BETROFFENE PERSON“) über die in Klausel 1 „DEFINITIONEN“ genannten Kontaktdaten ausüben.

    Klausel 12. Beschwerde bei einer datenschutzbehörde

    Sollten die Rechte der betroffenen Person nicht respektiert worden sein, kann die betroffene Person bei einer Datenschutzbehörde Beschwerde einlegen.

    Für uns zuständigen Datenschutzbehörden sind:

    Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
    Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Deutschland

    Nützlicher Link: https://datenschutz.hessen.de/

    Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés
    3 Place de Fontenoy,

    75334 PARIS, FRANKREICH

    Nützlicher Link: https://www.cnil.fr/fr/webform/adresser-une-plainte     

    Oder die EU-Datenschutzbehörde in Ihrem Heimatland. Diesbezüglich können die hier aufgeführten Kontaktmöglichkeiten genutzt werden: https://edpb.europa.eu/about-edpb/about-edpb/members_en 

  • Anhang 3. Von Treezor angebotene Zahlungsdienste, die auf das Konto anwendbar sind

    Klausel 1. Zweck

    Der Zweck dieses Anhangs besteht darin, die Bedingungen für die Erbringung der mit dem Kundenkonto verbundenen Zahlungsdienste zu definieren. 

    Dieser Anhang ist integraler Bestandteil der Vereinbarung, wie in Klausel 2 „VERTRAGSDOKUMENTE“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Zahlungs-/E-Geld-Diensten definiert. Als solcher gelten alle Bestimmungen der Vereinbarung für diesen Anhang. 

    Sofern nicht anders angegeben und sofern anwendbar, können alle Bestimmungen, die sich auf den Kunden beziehen, auch als Bezugnahme auf den Nutzer verstanden werden. 

    Klausel 2. Vorgänge auf dem kundenkonto

    2.1. Konto-Gutschriftsvorgänge

    Banküberweisungen können dem Konto des Kunden gutgeschrieben werden.

    2.2. Kontobelastungsvorgänge

    Auf dem Kundenkonto können die folgenden Abbuchungen vorgenommen werden:

    • Ausführung von Banküberweisungen; und
    • Ausführung von Lastschrifttransaktionen, sofern zutreffend.

    Je nach den vom Partner angebotenen Zusatzdiensten und wie in der Vereinbarung festgelegt, sind auf dem Konto auch kartengebundene Zahlungsvorgänge möglich. 

    Die Bedingungen für die Ausstellung und Nutzung der Karte sind in Anhang 4 festgelegt.

    Klausel 3. Mit dem konto verbundene zahlungsdienste 

    3.1. SEPA-Überweisung

    Der Kunde kann Geldbeträge in Euro von seinem Konto auf ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister im SEPA-Raum eröffnetes Zahlungskonto überweisen. 

    Je nach den Vertragsbedingungen zwischen dem Kunden und dem Partner können Betragsgrenzen gelten. 

    Der Kunde kann nur Euro-denominierte SEPA-Überweisungen innerhalb des SEPA-Raums tätigen. Andere Überweisungen, nämlich (i) Überweisungen in einer anderen Währung als dem Euro und/oder (ii) Überweisungen in Euro außerhalb des SEPA-Raums, sind nicht zulässig. Jede Ausnahme von diesem Grundsatz (insbesondere die Möglichkeit, SEPA COM PACIFIC Überweisungen auszuführen) wird dem Kunden über die Website oder die mobile Anwendung des Partners mitgeteilt und unterliegt besonderen Bedingungen und Konditionen. 

    Überweisungsaufträge müssen über die Website oder die mobile Anwendung des Partners unter Angabe (i) der Angaben zum Konto des Zahlungsempfängers (Name und IBAN), (ii) des Überweisungsbetrags, (iii) des Ausführungsdatums, falls zutreffend, (iv) der Häufigkeit, falls zutreffend, und (v) des Grundes erteilt werden. 

    Der Zeitpunkt des Eingangs eines Überweisungsauftrags bei Treezor ist:

    • Im Falle einer sofortigen Überweisung der Geschäftstag, an dem der Zahlungsauftrag bei Treezor eingeht, vorausgesetzt, dass der Überweisungsauftrag vor 10 (zehn) Uhr vormittags eingeht. Geht der Überweisungsauftrag nach 10 (zehn) Uhr vormittags oder an einem Nicht-Geschäftstag ein, so gilt der Überweisungsauftrag als am folgenden Geschäftstag eingegangen. 
    • Im Falle einer aufgeschobenen Überweisung ist der Tag des Eingangs der Tag, den der Kunde für die Ausführung des Überweisungsauftrags angegeben hat, oder der folgende Geschäftstag, wenn der vereinbarte Tag kein Geschäftstag ist. 

    Überweisungen müssen vom Kunden über die Website oder die mobile Anwendung des Partners in Übereinstimmung mit den allgemeinen Nutzungsbedingungen der Website oder der mobilen Anwendung des Partners und den geltenden Authentifizierungsverfahren, einschließlich der Verfahren zur starken Authentifizierung, veranlasst werden.

    3.2. SEPA-Lastschrift

    a. Definition der SEPA-Lastschrift

    Eine SEPA-Lastschrift ist ein einmaliger oder wiederkehrender Zahlungsvorgang in Euro zwischen einem Zahlungsempfänger, der den Zahlungsvorgang veranlasst, und einem Zahler, dessen Konten sich in Deutschland oder in einem anderen Land innerhalb des SEPA-Raums befinden können. 

    Der Zahlungsempfänger übermittelt dem Zahler ein Formular, das als „SEPA-Lastschriftmandat“ bezeichnet wird und insbesondere die Kennung des Zahlungsempfängers enthält. 

    Das „SEPA-Lastschriftmandat“ hat eine doppelte Bedeutung, da der Zahler: 

    • den Zahlungsempfänger ermächtigt, SEPA-Lastschriftaufträge zu erteilen; und
    • seinen Zahlungsdienstleister ermächtigt, diese Lastschriften zu bezahlen, wenn das entsprechende Mandat vorgelegt wird. 

    Das Mandat wird durch eine eindeutige Referenznummer identifiziert, die vom Zahlungsempfänger mitgeteilt wird. Die Einzugsermächtigung ist daher nur für das betreffende Mandat gültig.

    Der Zahler muss das Mandat ausfüllen, unterschreiben und an den Zahlungsempfänger zurücksenden. Der Zahlungsempfänger ist dafür verantwortlich, die Mandatsinformationen zu prüfen und sie (über seinen Zahlungsdienstleister) an den Zahlungsdienstleister des Zahlers zur Zahlung weiterzuleiten. 

    Im Rahmen der Zahlungsdienste, die Treezor dem Kunden zur Verfügung stellt, kann der Kunde:

    • (wiederkehrende oder einmalige) SEPA-Lastschriftzahlungsaufträge in Euro erteilen, die seinem Konto gutgeschrieben und dem Konto des Zahlers belastet werden, das bei einem dritten Zahlungsdienstleister mit Sitz im SEPA-Raum eröffnet wurde; in diesem Fall ist der Kunde Zahlungsempfänger;
    • einen Zahlungsempfänger ermächtigen, eine oder mehrere (wiederkehrende oder einmalige) SEPA-Lastschriften in Euro zu Lasten des mit dem Zahlungsempfänger vereinbarten Betrags von seinem Konto auszustellen. In diesem Fall ist der Kunde Zahler. 

    Bevor der Kunde eine SEPA-Lastschrift ausstellt oder autorisiert, verpflichtet er sich, die Vertragsbedingungen zwischen dem Kunden und dem Partner von Treezor und/oder die auf der Website des Partners von Treezor angegebenen Verfahren einzuhalten. 

    b. Widerruf

    Ein Kunde, der als Zahler handelt, kann ein SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen. In diesem Fall gilt der Widerruf für alle Lastschriften aus dem vom Zahler angegebenen Mandat. 

    Der Widerruf eines Mandats ist definiert als der Widerruf der dem Zahlungsempfänger erteilten Zustimmung zur Einleitung von Lastschriften, die sich auf das Mandat beziehen. 

    Der Widerruf muss dem betreffenden Zahlungsempfänger und dem Partner gemäß den in den Vertragsbedingungen des Partners festgelegten Verfahren schriftlich mitgeteilt werden. Alle Lastschriften, die nach dem Tag erfolgen, an dem der Partner von Treezor über den Widerruf informiert wurde, werden abgelehnt. 

    c. Sperrung

    Die Sperrung einer Lastschrift ist eine vorbeugende Maßnahme, mit der sich ein zahlungspflichtiger Kunde weigert (z.B. im Falle einer Uneinigkeit zwischen dem Kunden und seinem Zahlungsempfänger), eine oder mehrere bestimmte Lastschriften, die noch nicht von seinem Konto abgebucht wurden, zu bezahlen.

    Die Sperrung muss gemäß den in den Vertragsbedingungen des Partners festgelegten Modalitäten erfolgen und spätestens an dem Geschäftstag erfolgen, der dem Tag vorausgeht, der für die Ausführung des Vorgangs vorgesehen ist. 

    d. Rückerstattung

    Ein zahlungspflichtiger Kunde kann innerhalb von acht (8) Wochen ab dem Datum der Abbuchung vom Konto vom Partner von Treezor die Erstattung einer SEPA-Lastschrift verlangen. Die Erstattung erfolgt in Höhe des vollen Betrags des ausgeführten Zahlungsvorgangs. 

    Klausel 4. Bedingungen für die ausführung von zahlungsdiensten

    4.1. Zustimmung zu einem Zahlungsauftrag 

    Der Kunde muss der Ausführung eines Zahlungsvorgangs zustimmen, was je nach dem verwendeten Kanal und der abonnierten Dienste folgendermaßen zum Ausdruck gebracht wird:

    • durch Einhaltung der vom Partner mitgeteilten Authentifizierungsverfahren, insbesondere im Falle der Auslösung eines Zahlungsvorgangs über die Website des Partners von Treezor;
    • gegebenenfalls durch die Einhaltung der in Anlage 4 beschriebenen Zustimmungsverfahren im Falle der Auslösung eines Zahlungsvorganges mittels einer von Treezor ausgegebenen Karte;
    • gegebenenfalls durch den Zahlungsempfänger oder einen Zahlungsauslösedienstleister.

    Eine Reihe von Zahlungsvorgängen ist autorisiert, wenn der Kunde der Ausführung der Reihe von Zahlungsvorgängen zugestimmt hat, insbesondere in Form eines Lastschriftmandats.

    Liegt keine Zustimmung vor, gilt der Zahlungsvorgang oder die Serie von Zahlungsvorgängen als nicht autorisiert.

    4.2. Stornierung eines Zahlungsauftrags

    Sofern unten nicht anders angegeben, kann der Kunde einen Zahlungsauftrag nicht stornieren: 

    • sobald er bei Treezor oder dem Partner eingegangen ist;
    • wenn der Zahlungsvorgang durch den Zahlungsempfänger (Lastschrift) oder durch den Kunden, der einen Zahlungsauftrag über den Zahlungsempfänger erteilt, ausgelöst wird, nachdem er den Zahlungsauftrag an den Zahlungsempfänger gesendet oder der Ausführung des Zahlungsvorgangs durch den Zahlungsempfänger zugestimmt hat; 
    • wenn der Zahlungsvorgang von einem Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst wird, nachdem er der Auslösung des Zahlungsvorgangs durch den Zahlungsauslösedienstleister zugestimmt hat.

    Nichtsdestotrotz kann der Kunde einen Zahlungsauftrag unter den folgenden Bedingungen stornieren:

    • vor dem Ende des Geschäftstages, der dem Zeitpunkt des Eingangs des Zahlungsauftrags vorausgeht;
    • bei einer Lastschrift vor dem Ende des Geschäftstages, der dem Zahlungsdatum vorausgeht.

    Ungeachtet der Bestimmungen des § 675p BGB kann ein Kunde, der kein Verbraucher ist, einen Zahlungsauftrag nicht stornieren, nachdem er diesem zugestimmt hat.

    4.3. Ausführungszeitpunkt eines Zahlungsauftrags

    Es wird zwischen den Parteien vereinbart, dass der Zeitpunkt des Eingangs der Geschäftstag ist, an dem alle für die Ausführung des Zahlungsauftrags erforderlichen Informationen bei Treezor und/oder dem Partner eingegangen sind. 

    Wenn der Kunde und Treezor vereinbaren, dass die Ausführung eines Zahlungsauftrags an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Zahler Treezor einen Geldbetrag zur Verfügung gestellt hat, beginnen soll, gilt als Zeitpunkt des Eingangs der vereinbarte Tag (vorausgesetzt, alle erforderlichen Informationen wurden bereitgestellt). 

    Fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag, so gilt der Zahlungsauftrag als am folgenden Geschäftstag eingegangen. 

    Annahmeschlusszeiten für die Bearbeitung von Zahlungsaufträgen können je nach Zahlungsvorgang gelten, wie in den Geschäftsbedingungenbedingungen zwischen dem Kunden und dem Partner festgelegt. 

    a. Ausführungszeiten

    Die Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers des Zahlungsvorgangs erfolgt spätestens am Ende des ersten Geschäftstages, der auf den Zeitpunkt des Eingangs des Zahlungsauftrags bei Treezor folgt, für die folgenden Zahlungsvorgänge:

    • Zahlungsvorgänge in Euro, wenn beide Zahlungsdienstleister im EWR ansässig sind; oder 
    • Zahlungsvorgänge, die nur eine Währungsumrechnung zwischen dem Euro und der Währung eines Mitgliedstaats des EWR außerhalb des Euro-Währungsgebiets beinhalten, sofern die Überweisung in Euro erfolgt und die Währungsumrechnung in dem anderen Mitgliedstaat des EWR durchgeführt wird, unter Ausschluss aller anderen Zahlungsvorgänge. 

    Bei allen anderen Zahlungsvorgängen wird der Vorgangsbetrag dem Konto des Zahlungsempfängers beim Zahlungsdienstleister spätestens am Ende des vierten Geschäftstages nach dem Zeitpunkt des Auftragseingangs gutgeschrieben. Diese Regel gilt jedoch nicht für Zahlungsvorgänge, die in einer anderen Währung als der Währung eines Mitgliedstaats des EWR ausgeführt werden, wenn die beiden Zahlungsdienstleister im EWR ansässig sind.

    b. Verfügbarkeit von Geldern

    Treezor stellt sicher, dass der an den Kunden gezahlte Betrag des Zahlungsvorgangs sofort nach Gutschrift auf seinem eigenen Konto zur Verfügung steht, wenn keine Währungsumrechnung erforderlich ist oder wenn eine Währungsumrechnung zwischen dem Euro und der Währung eines Mitgliedstaates des EWR oder zwischen den Währungen zweier Mitgliedstaaten des EWR erfolgt. 

    c. Wertstellungsdatum

    Das Wertstellungsdatum eines Zahlungsvorgangs entspricht dem Datum, an dem der Vorgang zum Zeitpunkt seiner Ausführung auf dem Konto des Kunden aufgeführt ist.

    4.4. Ablehnung der Ausführung eines Zahlungsauftrags

    Treezor kann es ablehnen, einen vom Kunden erteilten Zahlungsauftrag auszuführen. 

    In diesem Fall muss Treezor den Kunden vor Ablauf des ersten Geschäftstages nach Erhalt des Zahlungsauftrags auf beliebige Weise über seine Ablehnung informieren. Der Mitteilung werden nach Möglichkeit die Gründe für die Ablehnung beigefügt, es sei denn, dies ist nach einer anderen einschlägigen Bestimmung des EU-Rechts oder des deutschen Rechts verboten. 

    Wenn die Ablehnung durch einen wesentlichen Fehler gerechtfertigt ist, wird Treezor den Kunden, soweit möglich, über das Verfahren zur Korrektur dieses Fehlers informieren.

    Wenn die Ablehnung objektiv gerechtfertigt ist, kann der Partner Gebühren für die Übersendung der oben genannten Ablehnungsmitteilung abziehen.

    Ein abgelehnter Zahlungsauftrag gilt als nicht eingegangen.

    Klausel 5. Anzeige eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten zahlungsvorgangs 

    Stellt der Kunde bei Erhalt seines Kontoauszugs einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang oder einen Fehler bei der Ausführung eines Zahlungsvorgangs fest, muss er dies dem Partner von Treezor unverzüglich anzeigen. 

    Diese Anzeige muss gegenüber dem Partner in der Art und Weise erfolgen, wie sie in den Vertragsbedingungen zwischen dem Kunden und dem Partner beschrieben ist.

    Eine Beanstandung ist nach einer Frist von dreizehn (13) Monaten ab dem Zeitpunkt der Abbuchung des Zahlungsvorgangs vom Konto des Kunden oder ab dem Datum, an dem der Zahlungsvorgang hätte ausgeführt werden müssen, nicht mehr zulässig und führt zum Verlust aller Rechte.

    Ungeachtet des Vorstehenden und gemäß § 675e Abs. 4 in Verbindung mit 676b Abs. 4 BGB ist, wenn der Kunde kein Verbraucher ist, eine Beanstandung nach Ablauf einer Frist von zwei (2) Monaten ab dem Zeitpunkt der Belastung des Kundenkontos mit dem Zahlungsvorgang oder ab dem Datum, an dem der Zahlungsvorgang hätte ausgeführt werden müssen, nicht mehr zulässig, und alle Rechte gehen verloren.

    Diese Grundsätze gelten unabhängig von der Beteiligung eines Zahlungsauslösedienstleisters an dem Zahlungsvorgang.

    Treezor ist von jeglicher Haftung befreit, wenn es sich um ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse handelt, die außerhalb des Einflussbereichs von Treezor liegen und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (höhere Gewalt), oder wenn Treezor durch andere rechtliche oder regulatorische Verpflichtungen der EU oder Deutschlands gebunden ist.

    Klausel 6. Haftung für Zahlungsvorgänge

    6.1. Haftung für einen fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang

    Treezor haftet für die fehlerhafte Ausführung von Zahlungsvorgängen von/auf dem Konto. Treezor kann jedoch nicht haftbar gemacht werden, wenn Treezor nachweisen kann:

    • bei ausgehenden Überweisungen und eingegangenen Lastschriftaufträgen: dass der vollständige Betrag innerhalb der vorgeschriebenen Frist an den Zahlungsdienstleister des Empfängers übermittelt wurde;
    • bei eingehenden Überweisungen: dass der gesamte Betrag dem Konto des Kunden gutgeschrieben wurde;
    • für erteilte Abbuchungsaufträge: [dass der Zahlungsauftrag bis zu dem vom Kunden angegebenen Abbuchungsdatum an den Zahlungsdienstleister des Zahlers gesendet wurde,] und dass der vollständige Betrag dem Konto des Kunden gutgeschrieben wurde. 

    Treezor kann auch nicht haftbar gemacht werden, wenn ein Zahlungsvorgang nicht ausgeführt werden konnte oder an eine andere Person als den tatsächlichen Zahlungsempfänger ausgeführt wurde, weil der Kunde nicht existierende oder falsche Bankdaten angegeben hat.

    Treezor ist nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob der vom Kunden angegebene Zahlungsempfänger der Inhaber des Empfängerkontos ist. Treezor haftet nur für die Ausführung des Zahlungsvorgangs in Übereinstimmung mit den vom Kunden angegebenen Bankdaten.

    Wenn Treezor für die Nichtausführung oder die fehlerhafte Ausführung eines Zahlungsvorgangs haftet, muss Treezor, sofern der Kunde keine anderslautenden Anweisungen erteilt hat und der betreffende Vorgang unverzüglich vom Kunden angezeigt wurde, innerhalb von höchstens dreizehn (13) Monaten oder zwei (2) Monaten, wenn der Kunde kein Verbraucher ist, je nach Sachlage:

    • den Betrag des fehlerhaft ausgeführten Vorgangs auf das Konto des Kunden zurückerstatten und gegebenenfalls das Konto in den Zustand zurückversetzen, in dem es sich befunden hätte, wenn der Vorgang nicht stattgefunden hätte. In diesem Fall erfolgt die Gutschrift auf dem Kundenkonto spätestens an dem Tag, an dem der Betrag abgebucht wurde;
    • dem Kundenkonto sofort den Betrag des Vorgangs gutschreiben. In diesem Fall ist das Datum der Gutschrift auf dem Konto nicht später als das Datum, an dem der Betrag wertgestellt worden wäre, wenn der Vorgang korrekt ausgeführt worden wäre;
    • den Zahlungsauftrag an den Zahlungsdienstleister des Zahlers senden.

    In jedem Fall erstattet Treezor alle Gebühren und Zinsen, die dem Kunden infolge der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung des Zahlungsvorgangs durch Treezor entstanden sind.

    Unabhängig davon, ob Treezor haftbar ist oder nicht, unternimmt Treezor alle Anstrengungen, um nicht ausgeführte oder fehlerhaft ausgeführte Zahlungsvorgänge zurückzuverfolgen und informiert den Kunden über das Ergebnis. 

    Im Falle eines fehlerhaft ausgeführten Vorgangs aufgrund vom Kunden angegebenen falschen Bankdaten gilt Folgendes: 

    • Treezor wird sich bemühen, die betreffenden Gelder zurückzuholen; 
    • wenn es Treezor nicht gelingt, die betreffenden Gelder wiederzuerlangen, stellt Treezor dem Kunden auf Anfrage die ihm zur Verfügung stehenden Informationen zur Verfügung, die für den Kunden relevant sein können, damit der Kunde einen Rechtsanspruch auf Rückerstattung der Gelder geltend machen kann;
    • Treezor kann dem Kunden Inkassokosten in Rechnung stellen, wie in den Geschäftsbedingungen zwischen dem Kunden und dem Partner festgelegt.

    Aufgrund gesetzlicher und behördlicher Bestimmungen kann Treezor verpflichtet sein, vor der Ausführung eines Zahlungsvorgangs Überprüfungen vorzunehmen, einschließlich der Implementierung von Maßnahmen zur starken Authentifizierung, oder Genehmigungen einzuholen. 

    Alle vorgenannten Bestimmungen gelten auch für den Fall, dass der Zahlungsvorgang von einem Zahlungsauslösedienstleister nicht oder fehlerhaft ausgeführt wurde.

    6.2. Haftung für einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang

    Für den Fall, dass der Kunde bestreitet, einen Zahlungsvorgang autorisiert zu haben, obliegt es Treezor, mit allen Mitteln zu beweisen, dass der Vorgang authentifiziert, korrekt aufgezeichnet und abgerechnet wurde und nicht durch eine technische Panne oder einen anderen Mangel beeinträchtigt wurde. 

    Wurde der Vorgang auf Wunsch des Kunden durch einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, so obliegt es dem Zahlungsauslösedienstleister zu beweisen, dass der Zahlungsauftrag bei Treezor eingegangen ist und dass der Zahlungsvorgang, soweit es ihn betrifft, authentifiziert, korrekt aufgezeichnet und ordnungsgemäß ausgeführt wurde und nicht durch eine technische Panne oder einen anderen Mangel im Zusammenhang mit dem von ihm erbrachten Dienst oder durch die Nichtausführung, fehlerhafte Ausführung oder verspätete Ausführung des Vorgangs beeinträchtigt wurde.

    Im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs, den der Kunde unverzüglich und innerhalb von höchstens dreizehn (13) Monaten bzw. zwei (2) Monaten, wenn der Kunde kein Verbraucher ist, anzeigt (anderenfalls sind Ansprüche und Einwendungen des Kunden gegen Treezor ausgeschlossen) erstattet Treezor (i) dem Kunden den Betrag des nicht autorisierten Vorgangs unverzüglich nach Kenntnisnahme oder Anzeige des Vorgangs und (ii) versetzt das Konto des Kunden in den Zustand zurück, in dem es sich befunden hätte, wenn der Zahlungsvorgang nicht ausgeführt worden wäre, es sei denn, Treezor hat einen begründeten Anlass zu der Vermutung, dass der Kunde einen Betrug begangen hat. In letzterem Fall informiert Treezor die Banque de France.

    Alle vorgenannten Bestimmungen gelten auch für den Fall, dass der nicht autorisierte Zahlungsvorgang über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst wurde.

    Bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen, die über ein verloren gegangenes oder gestohlenes Zahlungsinstrument mit personalisierten Sicherheitsdaten durchgeführt wurden, trägt der Kunde den Schaden, der vor der Benachrichtigung über die Sperrung des Zahlungsinstruments entstanden ist, bis zu fünfzig (50) Euro. Der Kunde haftet nicht, wenn (i) es dem Kunden nicht möglich war, den Verlust oder Diebstahl des Zahlungsinstruments vor dem nicht autorisierten Zahlungsvorgang zu bemerken, oder (ii) der Verlust des Zahlungsinstruments von einem Angestellten, einem Vertreter, einer Zweigstelle von Treezor oder einer anderen Einrichtung, an die Aktivitäten von Treezor ausgelagert wurden, verursacht wurde. Der Kunde trägt den Verlust bis zu einem Betrag von einhundertfünfzig (150) Euro, wenn der Kunde kein Verbraucher ist. 

    Der Kunde haftet nicht, wenn der nicht autorisierte Zahlungsvorgang ohne Verwendung der personalisierten Sicherheitsdaten oder durch missbräuchliche Aneignung des Zahlungsinstruments oder der zugehörigen Merkmale ohne sein Wissen durchgeführt worden ist. Der Kunde haftet auch nicht im Falle des Verlusts oder Diebstahls des Zahlungsinstruments, der für den Kunden vor der Zahlung nicht erkennbar war, wenn der Verlust durch Handlungen oder Unterlassungen eines Mitarbeiters, Agenten oder einer Niederlassung von Treezor oder einer Einrichtung, an die die Aktivitäten ausgelagert wurden, verursacht wurde oder wenn das Zahlungsinstrument kopiert wurde und sich im letzteren Fall das von Treezor ausgegebene Zahlungsinstrument noch in seinem Besitz befindet.

    In jedem Fall werden nicht autorisierte Zahlungsvorgänge nicht zurückerstattet, wenn der Kunde:

    • in betrügerischer Absicht gehandelt hat;
    • vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine Pflichten zum Schutz seiner persönlichen Sicherheitsdaten verstoßen hat; oder
    • nicht autorisierte Zahlungsvorgänge mehr als dreizehn (13) Monate nach dem Datum, an dem sie von seinem Konto abgebucht wurden, oder mehr als zwei (2) Monate nach diesem Datum angezeigt hat, wenn der Kunde kein Verbraucher ist.

    Nachdem er den Partner über die Sperrung des Zahlungsinstruments informiert hat, trägt der Kunde keine finanziellen Folgen, die sich aus der Nutzung dieses Zahlungsinstruments oder der missbräuchlichen Verwendung der zugehörigen persönlichen Sicherheitsdaten ergeben, es sei denn, er hat in betrügerischer Absicht gehandelt.

    6.3. Sonderfall von Zahlungsvorgängen, bei denen der Betrag nicht im Voraus bekannt ist

    Wenn der Zahlungsvorgang, der vom Zahlungsempfänger oder vom Kunden, der seinen Zahlungsauftrag über den Zahlungsempfänger erteilt, in Auftrag gegeben wurde, zunächst nicht den genauen Betrag angibt, für den er ausgelöst wurde, und der endgültige Betrag angesichts der Art und des bisherigen Ausgabeverhaltens des Kunden ungewöhnlich und/oder überhöht erscheint, kann der Kunde innerhalb von acht (8) Wochen ab dem Datum, an dem der Betrag vom Konto des Kunden abgebucht wurde, die Rückerstattung des Zahlungsvorgangs verlangen. 

    Der Kunde muss dem Partner von Treezor alle Tatsachen mitteilen, wie z.B. die Umstände, unter denen er dem Zahlungsvorgang zugestimmt hat, sowie die Gründe, warum er den Betrag des Zahlungsvorgangs, der von seinem Konto abgebucht wurde, nicht voraussehen konnte. Falls der Betrag des Zahlungsvorgangs den Betrag übersteigt, den der Kunde vernünftigerweise erwarten konnte, kann sich der Kunde nicht auf Gründe des Währungsumtauschs berufen, wenn der mit Treezor vereinbarte Wechselkurs angewendet wurde.

    Innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen nach Erhalt des Erstattungsantrags erstattet Treezor entweder den vollen Betrag des Zahlungsvorgangs oder begründet seine Weigerung, dem Kunden eine Erstattung zu gewähren. 

    Im Falle einer SEPA-Lastschrift hat der Kunde ein uneingeschränktes Recht auf Erstattung innerhalb der v

  • Anhang 4. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung einer Karte.

    Einleitungsklausel

    Eine Karte (im Folgenden die „Karte“) wird von Treezor auf Antrag des Kunden, der ein Konto besitzt, und vorbehaltlich der Annahme dieses Antrags durch Treezor ausgegeben. 

    Klausel 1. Zweck

    Der Zweck dieses Anhangs 4 besteht darin, die Bedingungen für die Ausstellung und Nutzung der Karte(n), die mit dem Konto verbunden sind, festzulegen. 

    Dieser Anhang ist integraler Bestandteil der Vereinbarung, wie in Klausel 2 „VERTRAGSDOKUMENTE“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Zahlungs-/E-Geld-Diensten definiert. Als solcher gelten alle Bestimmungen der Vereinbarung für diesen Anhang.

    Eigenschaften Der Karte

    Klausel 2. Eigenschaften Der Karte

    Die Karte ist ein internationales Zahlungsinstrument mit systematischer Saldoabfrage und sofortiger Abbuchung.

    Die Karte ist mit dem Konto des Kunden verknüpft, der sich vergewissern muss, dass sein Konto stets über ein ausreichendes Guthaben verfügt, bevor er eine Zahlung oder Abhebung mit der Karte vornimmt.

    Die Karte ist eine persönliche Zahlungskarte.

    Der Kunde und/oder der Benutzer darf die Karte nicht verleihen oder veräußern.

    Klausel 3. Nutzer

    Je nach den Diensten, die der Partner für den Kunden erbringt, kann der Kunde gegebenenfalls einen oder mehrere Nutzer benennen, an die eine oder mehrere Karten ausgegeben werden können. Die an die Nutzer ausgegebenen Karten sind auch mit dem Konto des Kunden verknüpft. 

    Diese Vereinbarung gilt auch für die Nutzer. Daher ist der Kunde dafür verantwortlich, den Nutzern diese Vereinbarung zukommen zu lassen und sie über die Bedingungen für die Nutzung der Karte zu informieren. 

    An Nutzer ausgegebene Karten sind mit dem Konto verknüpft. Es wird kein separates Konto auf den Namen des Nutzers eröffnet. Alle Zahlungsvorgänge von Nutzern, die die ausgegebenen Karten verwenden, werden von Treezor als Zahlungsvorgänge des Kunden behandelt und werden daher direkt vom Konto abgebucht. 

    Der Kunde kann von seinen Verpflichtungen gegenüber Treezor nicht mit der Begründung entbunden werden, dass die Zahlungsvorgänge von einem Nutzer unter Verwendung einer mit seinem Konto verbundenen Karte durchgeführt wurden. 

    Klausel 4. Ausstellung und aktivierung der karte

    Die Karte wird dem Kunden durch den externen Dienstleister von Treezor an die vom Partner angegebene Postanschrift oder auf elektronischem Wege zugestellt. 

    Die PIN-Nummer wird vom Partner gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Partners festgelegt (Aktivierungsmethode, Abhebung am Geldautomaten, Abfrage des Kontostands am Geldautomaten usw.).

    Wenn es sich bei der Karte um ein physisches Medium handelt, muss der Kunde/Nutzer nach Erhalt der Karte: 

    • die Rückseite der Karte in dem dafür vorgesehenen Feld unterschreiben; und
    • die Karte aktivieren, indem er eine erste Abhebung an einem Geldautomaten mit der erhaltenen PIN-Nummer vornimmt. 

    Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, bleibt die Karte das ausschließliche Eigentum von Treezor.

    Klausel 5. Gültigkeitsdauer der karte

    Die Karte bleibt bis zu dem auf der physischen oder elektronischen Karte angegebenen Verfallsdatum gültig. Die begrenzte Gültigkeitsdauer der Karte ist auf technische und sicherheitstechnische Erwägungen zurückzuführen und hat keinen Einfluss auf die unbestimmte Laufzeit der Vereinbarung. Die Karte wird an ihrem Ablaufdatum automatisch erneuert, sofern der Kunde nichts anderes verlangt. 

    Im Falle der Kündigung der Vereinbarung werden die an den Kunden/Nutzer ausgegebene(n) Karte(n) automatisch gekündigt und innerhalb der in der Vereinbarung festgelegten Fristen deaktiviert.

    Vorgänge

    Klausel 6. Autorisierte Kartengebundene Zahlungsvorgänge

    Vorbehaltlich des verfügbaren Guthabens auf dem Konto erlaubt die Karte dem Kunden und/oder dem Nutzer insbesondere die Durchführung der folgenden Vorgänge:

    • Abhebungen an einem Geldautomaten, der die Karten des Kartenzahlungssystems akzeptiert;
    • Zahlungsvorgänge an einem EPT, das die Karten des Kartenzahlungssystems akzeptiert;
    • Zahlungsvorgänge, die über ein Fernkommunikationsmittel ausgeführt werden, einschließlich Online-Zahlungen an einen Akzeptanten, der die Karten des Kartenzahlungssystems akzeptiert.

    Der Kunde/Nutzer muss den oben genannten Vorgängen gegebenenfalls förmlich zustimmen, indem er:

    • Die PIN-Nummer eingibt.
    • Kartendaten angibt und, falls zutreffend, jede geforderte starke Authentifizierungs-maßnahme durchführt. 
    • Die Karte vorzeigt und vor ein Gerät hält, das die „kontaktlose“ Technologie erkennt. 

    Insbesondere kann die Karte für eine Reihe von Zahlungsvorgängen bei Akzeptanzstellen verwendet werden, um Waren oder Dienstleistungen zu erwerben oder um einen Betrag zu blockieren, der für den Erwerb bestimmter Waren oder Dienstleistungen erforderlich ist. Der Kunde/Nutzer stimmt der Serie von Zahlungsvorgängen zum Zeitpunkt des ersten Vorgangs zu. Der Kunde/Nutzer kann seine Zustimmung zur Ausführung eines künftigen Zahlungsvorgangs spätestens bis zum Ende des Geschäftstages vor dem Tag der Ausführung des Zahlungsvorgangs widerrufen. 

    Klausel 7. Kontaktlose Zahlung

    Ausgegebene Karten können mit der „kontaktlosen“ Technologie ausgestattet sein, deren Nutzungsbedingungen hierin geregelt sind. 

    Die „Kontaktlos“-Technologie ist standardmäßig aktiviert und der Kunde kann die „Kontaktlos“-Technologie der Karte auf der Website des Partners von Treezor deaktivieren. 

    Die „Kontaktlos“-Technologie ermöglicht die schnelle Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen an kompatiblen EPT-Akzeptanzstellen. Die Karte wird aus der Ferne gelesen und die PIN-Nummer für eine physische Karte muss nicht eingegeben werden. 

    Der Betrag einer einzelnen Zahlung und die kumulierten Beträge über einen bestimmten Zeitraum können für „kontaktlose“ Zahlungen gemäß den Bedingungen zwischen dem Kunden und dem Partner begrenzt sein.

    Klausel 8. Limits und Obergrenzen 

    Es können Limits und Obergrenzen für Abhebungen und/oder kartengebundene Zahlungsvorgänge gelten. Diese werden gegebenenfalls in den Vertragsbedingungen zwischen dem Kunden und dem Partner festgelegt.

    Klausel 9. KONTObelastung

    Der Betrag jedes kartengebundenen Zahlungsvorgangs und/oder jeder Abhebung durch den Kunden und/oder Nutzer wird sofort von dem Konto abgebucht, mit dem die Karte verbunden ist. 

    In einigen Fällen kann der Akzeptant verlangen, dass der Kunde über ein Guthaben auf seinem Konto verfügt, das höher ist als der Wert des betreffenden Zahlungsvorgangs. Die Akzeptanzstelle kann auch gezwungen sein, Gelder vorübergehend zu sperren, um die Gültigkeit der Karte zu prüfen und sicherzustellen, dass das Konto ausreichend gedeckt ist. Diese Situation kann insbesondere beim Kauf an einer automatischen Zapfsäule oder bei der Buchung von Hoteldienstleistungen auftreten. 

    Im Falle eines unzureichenden Guthabens wird der kartengebundene Zahlungsvorgang und/oder die Abhebung automatisch von Treezor abgelehnt. Treezor wird den Kunden unverzüglich nach dem verweigerten Zahlungsvorgang unterrichten. Diese Unterrichtung umfasst die Angabe der Gründe für die Ablehnung, es sei denn, Treezor würde mit der Unterrichtung gegen sonstige Rechtsvorschriften verstoßen.

    Sicherheit

    Klausel 10. Personalisierte Sicherheitsdaten

    Die PIN-Nummer und die Karteninformationen stellen personalisierte Sicherheitsdaten im Sinne der Vereinbarung dar. 

    Der Kunde und/oder Nutzer muss alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Karte, der Kartendaten, der PIN-Nummer und ganz allgemein aller anderen Elemente des personalisierten Sicherheitssystems zu gewährleisten. Er ist daher verpflichtet, seine PIN-Nummer geheim zu halten und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Insbesondere darf er sie nicht auf die Karte oder ein anderes Dokument schreiben. Er muss sicherstellen, dass er sie vor neugierigen Blicken geschützt eingibt.

    Vorbehaltlich der Nutzung der Funktion „Kontaktloses Bezahlen“ ist die PIN-Nummer für die Verwendung der Karte an einem EPT, einem Geldautomaten und einigen Fernzahlungsterminals unerlässlich. 

    Die Anzahl der aufeinanderfolgenden Versuche, die PIN-Nummer einzugeben, ist auf drei (3) begrenzt. Bleibt der dritte Versuch erfolglos, wird die Karte gesperrt und der Dienst entsprechend unterbrochen, bis die Karte vom Partner entsperrt wird. 

    Klausel 11. Integrität der karte

    Der Kunde und/oder der Nutzer darf keine funktionalen oder physischen Veränderungen an der Karte vornehmen, die ihren Betrieb oder den Betrieb von EPTs oder Geldautomaten in irgendeiner Weise beeinträchtigen könnten. 

    Der Kunde und/oder der Nutzer darf daher keine Aufkleber oder Etiketten auf der Karte anbringen oder eine physische Karte beschriften, es sei denn, er unterschreibt sie, wie in diesem Anhang beschrieben.

    Sollte die Karte defekt sein, muss der Kunde den Partner von Treezor unter der in den Vertragsbedingungen zwischen dem Kunden und dem Partner angegebenen Adresse kontaktieren.

    Eine defekte Karte wird von dem Partner gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Partners ersetzt. In diesem Fall muss die defekte Karte an den Partner zurückgegeben werden, der für die Vernichtung der Karte verantwortlich ist.

    Gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Partners können die Kosten für den Ersatz der Karte dem Kunden in Rechnung gestellt werden, wenn die Veränderung der Karte dem Kunden und/oder dem Nutzer zuzurechnen ist.