6. Aufbewahrungsdauer personenbezogener Daten
Treezor verpflichtet sich, Ihre Daten nur so lange aufzubewahren, wie es zur Erfüllung des Zwecks, für den sie erhoben wurden, erforderlich ist.
Die Haupthaltbarkeitsdauer ist wie folgt:
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Management von Rekrutierungsverfahren: Während des gesamten Rekrutierungszeitraums.
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Cookie-Verwaltung: Die Aufbewahrungsfristen hängen von der Art der verwendeten Cookies ab. Gemäß dem Beschluss Nr. 2013-378 vom 5. Dezember 2013 der französischen Datenschutzbehörde (CNIL), der eine Empfehlung zu Cookies und anderen Tracern enthält, kann die Aufbewahrungsfrist für Letztere, sofern die Einwilligung eingeholt wurde, grundsätzlich nicht verlängert werden älter als dreizehn (13) Monate. Nach Ablauf der ersten dreizehn Monate muss die Einwilligung des Betroffenen erneut eingeholt werden.
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Verwaltung kommerzieller Interessenten: Für maximal 3 Jahre ab dem letzten Kontakt mit dem Interessenten gemäß den Vorgaben der französischen Datenschutzbehörde (CNIL) zur Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verwaltung kommerzieller Aktivitäten.
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Zwecke im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden und Endnutzern: Gemäß Artikel L.561-12 des Währungs- und Finanzgesetzes werden die Daten für die gesamte Vertragsdauer und die Ausführung der Dienstleistung durch Treezor gespeichert und bis zu 5 Jahre nach Ende des Vertragsverhältnisses. Die vollständige Liste der Aufbewahrungsfristen ist auf Anfrage beim Datenschutzbeauftragten unter dpo@treezor.com erhältlich
7. Sicherheitsmaßnahmen
Treezor ergreift alle physischen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit personenbezogener Daten zu gewährleisten, insbesondere zum Schutz vor Verlust, zufälliger Zerstörung, Veränderung und unbefugtem Zugriff.
Als Tochtergesellschaft der Société Générale-Gruppe verpflichtet sich Treezor, die von der Gruppe und den Vorschriften vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen-Definitionsgeräte zu überwachen und einzusetzen.
Das Cybersicherheitsgerät von Treezor wird regelmäßig in Abstimmung mit den Anforderungen der Société Générale-Gruppe aktualisiert.
8. Übermittlung personenbezogener Daten
Von Treezor verarbeitete personenbezogene Daten können an Dritte, insbesondere Kreditgeber oder Subunternehmer, weitergegeben werden, um die erforderliche Verarbeitung gemäß den in dieser Richtlinie genannten Zwecken durchzuführen.
Die Übermittlung von Daten ergibt sich ebenfalls aus der Anwendung gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen, insbesondere wenn es darum geht, auf Kontrollen der französischen Nationalbank (ACPR), der französischen Datenschutzbehörde (CNIL) oder auf Anfragen von Justizbehörden und der Öffentlichkeit zu reagieren Staatsanwaltschaft, unter anderem.
Diese Dritten sind vertraglich verpflichtet, die gleichen Vertraulichkeits- und Datensicherheitsverpflichtungen einzuhalten, die auch Treezor auferlegt wurden.
Diese Dritten haben nur Zugriff auf die Daten, soweit dies für die Erbringung ihrer Dienste erforderlich ist und die geltenden Datenschutzgesetze eingehalten werden.
Wenn Treezor im Sinne der geltenden Vorschriften als Datenverantwortlicher gilt, bleibt Treezor für die Nutzung personenbezogener Daten durch diese Dritten gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags und den geltenden Gesetzen verantwortlich.
Die vollständige Liste der Subunternehmer von Treezor erhalten Sie auf Anfrage beim Datenschutzbeauftragten (DPO) unter dpo@treezor.com
9. Übermittlung von Daten außerhalb der Europäischen Union
Personenbezogene Daten werden innerhalb der Europäischen Union gehostet und verarbeitet, bestimmte Aktionen des Hosting-Anbieters können jedoch von den Vereinigten Staaten aus durchgeführt werden.
Diese Übermittlung (per Fernzugriff) personenbezogener Daten in die Vereinigten Staaten basiert auf dem amerikanischen Datenschutzrahmenwerk: dem EU US Data Privacy Framework, einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für in den Vereinigten Staaten registrierte Datenempfänger Staaten gemäß Artikel 45 der DSGVO.
Sollte Treezor außerdem personenbezogene Daten außerhalb der Europäischen Union übermitteln, garantiert Treezor, dass diese Übermittlungen in Staaten erfolgen, die Gegenstand einer Angemessenheitsentscheidung der Europäischen Kommission sind, die ein angemessenes Schutzniveau gemäß Artikel 45 der DSGVO rechtfertigt .
Liegt kein Angemessenheitsbeschluss vor, kann Treezor unter den in Artikel 46 der DSGVO genannten Bedingungen personenbezogene Daten an Datenverantwortliche oder Subunternehmer außerhalb der Europäischen Union übermitteln, insbesondere im Rahmen der von der Europäischen Kommission genehmigten Ausarbeitung von Standardvertragsklauseln zur Datenverarbeitung .
10. Cookie-Nutzungsrichtlinie
Beim Surfen auf dieser Website werden möglicherweise Cookies auf Ihrem Endgerät (Computer, Tablet, Telefon usw.) installiert.
Für die Verwendung und Modalitäten der Cookie-Verwaltung laden wir Sie ein, die Cookie-Verwaltungsrichtlinie von Treezor zu konsultieren, die unter der folgenden Adresse verfügbar ist: Richtlinie zur Cookie-Verwaltung von Treezor