Wie wird man ein Zahlungsinstitut?
#1. Identifizieren Sie den benötigten Erlaubnis Typ
Das von Ihnen gewählte Geschäftsmodell und die Ausgestaltung Ihrer Produkte und Dienstleistungen beziehen sich auf die Erlaubnis, die Sie bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beantragen müssen.
Möchten Sie Zahlungsdienste anbieten? Sobald Ihr Institut Zahlungsdienstleistungen anbietet, benötigen Sie eine Erlaubnis als Zahlungsverkehrs-Institut.
Die Regulierung von Zahlungsdiensten erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG). Es bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Erlaubnis- und Registrierungspflicht seitens der BaFin verfolgt den Zweck, die Sicherheit von Zahlungstransaktionen zu erhöhen sowie den wirtschaftlich unterlegenen und damit schutzbedürftigen Verbraucher abzusichern.
Wenn Sie zusätzlich E-Geld herausgeben wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis als E-Geld-Institut. Mit dieser Erlaubnis können Sie automatisch alle Zahlungsdienste erbringen.Darüber hinaus definiert das ZAG Ausnahmefälle, bei denen keine Zahlungsdienste vorliegen.
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind u. a. ein Geschäftsmodell, ein Geschäftsplan mit einer Budgetplanung für die ersten drei Geschäftsjahre und die Beschreibung der Maßnahmen zur Erfüllung der Sicherungsanforderungen einzureichen. Unterschiedliche Anforderungen an Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute werden beispielsweise an das Anfangskapital gestellt.
Wenn Ihre Geschäftstätigkeit darin besteht, die Zahlungsdienste eines anderen Instituts zu vermarkten, können Sie sich als gebundener Vermittler durch,das beauftragende Institut bei der BaFin registrieren lassen.
Bleiben Sie unterhalb gewisser Grenzen? In anderen Ländern wie beispielsweise Frankreich gibt es Small-Payment-Institution- oder Small-Electronic-Money-Institution-Lizenzen, die eigentlich eine Ausnahme zur jeweiligen Lizenz sind.
Der deutsche Gesetzgeber hat diese Ausnahme nicht berücksichtigt. Daher müssen Zahlungsdienste unabhängig von ihrer Größe immer die entsprechende Erlaubnis für die jeweiligen Geschäftsaktivitäten beantragen.
In welchem geografischen Gebiet werden Sie tätig sein? Wenn Ihr Zahlungsinstitut seine Dienstleistungen in anderen EU-Staaten oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) anbieten möchte, kann es das über eine grenzüberschreitende Vereinbarung tun.
Hat Ihr Zahlungsinstitut eine Erlaubnis in Deutschland (ein Mitgliedstaat der EU), kann es in allen anderen EU- oder EWR-Staaten tätig werden, ohne dass eine weitere Lizenz erforderlich ist.
Können Sie von einer Lizenz befreit werden? Wer in Deutschland gewerbsmäßig Zahlungsdienste erbringen will, bedarf laut dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz der schriftlichen Erlaubnis durch die BaFin. Ausgenommen von der Erlaubnis sind privilegierte Zahlungsanbieter wie beispielsweise die Deutsche Bundesbank.